Grünes Licht für F-Gase-Verordnung / Deutsche Lesefassung veröffentlicht

(Abb. © EU-Rat)
Der EU-Rat hat am 29. Januar die Neufassung der F-Gase-Verordnung mit 24-Ja-Stimmen (zwei Enthaltungen, einer Nein-Stimme) angenommen. (Abb. © EU-Rat)

Nachdem das EU-Parlament die Neufassung der F-Gase-Verordnung am 16. Januar verabschiedet hat, ist am 29. Januar auch die Zustimmung des EU-Rats erfolgt. Damit ist das Annahmeverfahren zur künftigen F-Gase-Verordnung abgeschlossen. Sie wird demnächst im EU-Amtsblatt veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft. Inzwischen gibt es eine deutsche Lesefassung.

Die wichtigste Information vorab: Die nun verabschiedete Endfassung der F-Gase-Verordnung enthält keine inhaltlichen Änderungen gegenüber der Version, die bereits im Oktober 2023 im Trilog zwischen EU-Kommission, EU-Rat und EU-Parlament vereinbart wurde. Zu dieser hat die Redaktion im Beitrag „Änderungen und Folgen der neuen F-Gase-Verordnung 2024: Ab 2027 wird’s eng für die LüKK“ eine ausführliche Zusammenfassung erstellt, siehe Artikelnummer cci260561 in cci Wissensportal.
Den Beschluss der Neufassung fasst der EU-Rat in einer Presseinformation wie folgt zusammen:
Nach den neuen Vorschriften wird der Verbrauch von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKWs) bis 2050 vollständig eingestellt. Gleichzeitig wird die Herstellung von HFKWs in Gestalt der von der Kommission zugewiesenen Produktionsrechte ab 2036 schrittweise auf 15 % zurückgefahren. Sowohl Herstellung als auch Verbrauch werden nach einem strengen Zeitplan mit abnehmender Quotenzuweisung (Anhänge V und VII) schrittweise eingestellt. In der Verordnung wird ein vollständiges Verbot für das Inverkehrbringen HFKWs enthaltender Erzeugnisse und Einrichtungen vorgesehen, das sich auf mehrere Kategorien erstreckt, bei denen eine Umstellung auf F-Gas-Alternativen technisch und wirtschaftlich durchführbar ist, wie bei bestimmten Haushaltskühlschränken, Kälte- und Klimasystemen, Schäumen und Aerosolen. Außerdem sind für den vollständigen Ausstieg aus der Verwendung von F-Gasen bei Klimaanlagen und Wärmepumpen feste Fristen vorgesehen:

  • 2032 für kleine Monoblock-Wärmepumpen und -Klimaanlagen (< 12kW)
  • 2035 für Split-Klimaanlagen und -Wärmepumpen, wobei die Fristen für bestimmte Arten von Split-Systemen mit höherem Treibhauspotenzial vorgezogen wurden.

Die Kommission will bis spätestens 2030 eine Bewertung der Auswirkungen und Nutzeffekte der Verordnung durchführen, in deren Rahmen auch die Verfügbarkeit kostengünstiger, technisch durchführbarer und in ausreichender Menge bereitstellbarer F-Gas-Alternativen bewertet werden wird. Außerdem wird die Kommission bis 2040 – unter Berücksichtigung der technischen Entwicklung und der Verfügbarkeit von HFKW-Alternativen für die betreffenden Anwendungen – beurteilen müssen, ob 2050 als Frist für die Einstellung des HFKW-Verbrauchs realistisch ist, und wie hoch der Bedarf an HFKW in den Bereichen ist, in denen diese Stoffe weiterverwendet werden.
Mit der Verabschiedung wurde auch eine deutschsprachige Lesefassung der F-Gase-Verordnung veröffentlicht (Umfang 179 Seiten). Diese steht als Anhang unter diesem Beitrag zum Download bereit. Die Verbote sind ab Seite 152 aufgeführt (Anhang IV), der Phase-down ist auf Seite 164 im Anhang VII zu finden.

cci266477

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