Schärfere Regeln für die Gewerbekälte seit Januar 2022

Beispiel für eine Gewerbekälteanlage als Kaskadensystem mit den Kältemitteln CO2 und R134a (Abb. © cci Dialog GmbH)
Beispiel für eine Gewerbekälteanlage als Kaskadensystem mit den Kältemitteln CO2 und R134a (Abb. © cci Dialog GmbH)

Dienstag ist Normentag. Heute geht es in einem Fachbeitrag um Erläuterungen zu den seit Anfang 2022 geltenden verschärfenden Anforderungen an LüKK-Anlagen in der Gewerbekälte.

Infolge der schrittweisen Umsetzung der F-Gase-Verordnung wurden zum Jahresanfang 2022 die Anforderungen an Kälteanlagen in der Gewerbekälte spürbar verschärft. Demnach dürfen Kühl- und Gefriergeräte für die gewerbliche Verwendung (hermetisch geschlossen) nur noch Kältemittel mit GWP-Werten < 150 enthalten. Verboten sind nun „mehrteilige zentralisierte Kälteanlagen für die gewerbliche Verwendung mit einer Nennleistung von 40 kW oder mehr, die fluorierte Treibhausgase mit einem GWP von 150 oder mehr enthalten oder zu ihrem Funktionieren benötigen, außer im primären Kältemittelkreislauf in Kaskadensystemen, in dem fluorierte Treibhausgase mit einem GWP von weniger als 1.500 verwendet werden dürfen.“
Zur Klärung dieser komplexen Themen hat die LüKK-Initiative Coolskills den Fachbeitrag „Ergänzende Beschränkungen und Verbote für Gewerbekälte- und Gewerbekühlsysteme gemäß F-Gase-Verordnung seit 1. Januar 2022“ veröffentlicht, den cci Wissensportal als Nachdruck übernehmen darf. Dieser Beitrag hat die Artikelnummer cci146583

Eine aktualisierte Übersicht zu mehr als 300 Normen, Richtlinien, Verordnungen und Gesetzen aus der LüKK mit Stand Dezember 2021 finden Sie in cci Wissensportal als Artikelnummer cci924. In dieser nach Themenbereichen gegliederten Tabelle sind die Neuerscheinungen des Jahres 2021 in blau und die über 100 technischen Regeln, zu denen die Redaktion Zusammenfassungen erstellt hat, in grün gekennzeichnet (mit zugehörigen Artikelnummern).

cci146704

Schreibe einen Kommentar

E-Paper