So funktioniert’s: Förderung von Luft-Luft-Wärmepumpen

BAFA-Förderung
Neu im BAFA-Förderprogramm sind auch Luft-Luft-Wärmepumpen/Klimageräte (Abb. © Marco2811/stock.adobe.com)

In der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) werden nun neben Luft-Wasser- auch Luft-Luft-Wärmepumpen/Klimageräte gefördert. Doch dazu gibt es, wie Anfragen von Lesern zeigen, offensichtlich noch einigen Klärungsbedarf. cci Branchenticker fasst zusammen.

Bei der Förderung von Luft-Luft-Wärmepumpen, also Split-, Multisplit- und VRF-Systemen, gibt es zunächst einen sehr wichtigen Punkt zu beachten: Der Antrag bei BAFA im Bereich „Einzelmaßnahmen – Anlagen zur Wärmeerzeugung -Wärmepumpen“ muss zwingend für die Installation einer Wärmepumpe gestellt werden und nicht für ein Klimagerät. Dabei geht das BAFA davon aus, dass eine Luft-Luft-Wärmepumpe – auch in Ergänzung zum weiterhin bestehenden primären Heizsystem – dieses beim Verbrauch von Öl oder Gas entlastet und somit umweltfeundlich ist. Dazu ergänzt das BAFA: „Auch Wärmepumpen mit Kühlfunktion können in der BEG EM gefördert werden“.

Gefördert werden allerdings ausschließlich Geräte, die beim BAFA gelistet sind: „Die nachfolgend aufgeführten Wärmepumpen werden zur Zeit vom BAFA als förderfähig nach der geltenden Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) eingestuft“, so die Erläuterung des BAFA dazu . Diese Liste umfasst derzeit rund 1.200 Luft-Luft-Wärmepumpen im Leistungsbereich von 2 bis 95 kW. Das bedeutet: Die Bearbeiter beim BAFA prüfen den Förderantrag dahingehend, ob das im Antrag aufgeführte Gerät in der Liste steht. Findet er es dort nicht, gibt es keine Förderung. Durch dieses Verfahren soll einerseits den BAFA-Mitarbeitern das Bearbeiten der Anträge vereinfacht und andererseits das Einbeziehen eines Energieeffizienzexperten vermieden werden.

Eine ausführliche Darstellung der Förderrahmenbedingungen (auch für Kälte- und Klimasysteme in Nichtwohngebäuden) lesen Sie im Beitrag „So funktioniert die BAFA-Förderung von Wärmepumpen- und Kühlgeräten“ in cci Wissensportal als Artikelnummer cci130810.

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Ein Kommentar zu “So funktioniert’s: Förderung von Luft-Luft-Wärmepumpen

  1. Hallo Zusammen,
    wir von der ecogreen haben als Fördermittel-Experten jetzt schon mehrere hundert Förderanträge bei der BAFA nach BEG EM gestellt und gerne würde ich das hier etwas ergänzen.
    Es sind auch Luft/Luft Wärmepumpen förderfähig, wenn diese den Wert eta s,h (Raumheizungs-Nutzungsgrad) erfüllen und eine Eurovent Zertifizierung oder vergleichbar vorliegt. So kann man das als nicht gelistete Wärmepumpe fördern lassen.

    Es machen auch alle immer die Förderfähigkeit an dieser BAFA Liste für Wärmepumpen fest. So werden teilweise Klimaanlagen für Serverräume als Wärmepumpe angeben, wenn diese gelistet ist. Das ist so nicht korrekt, denn ein Serverraum ist kein GEG relevanter Raum, wenn dieser ausschließlich gekühlt wird. Im Falle einer Vor-Ort Prüfung kann das auch mal nach hinten gehen, denn ganz hart gesagt ist das Subventionsbetrug. Und es handelt sich hier auch nicht um ein Kavaliersdelikt, denn es geht hier um staatliche Subventionen.

    Viele Grüße
    Marcel Riethmüller – ecogreen GmbH & Co. KG

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