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Bei Bauvorhaben ist die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) zum Zeitpunkt der Abnahme maßgeblich. Auch wenn diese sich nach Vertragsschluss geändert haben. So ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs.mehr
Die Hilti Gruppe hat zum 31. Januar die österreichische BST Brandschutztechnik Döpfl GmbH und deren Vertriebsgesellschaft bst-Brandschutztechnik GmbH, Würzburg *, übernommen.mehr
Auf Basis eines neuen Gesetzes sollen in Großbritannien künftig Verstöße gegen die F-Gase-Verordnung mit Geldbußen bis zu 230.000 Euro (200.000 britische Pfund) bestraft werden.mehr
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