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Am 8. September wurde im Deutschen Bundestag der Gesetzesbeschluss zur Änderung des Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen. Wenngleich das GEG gemeinhin auf den Begriff Heizungsgesetz reduziert wird, sind darin auch Mindestanforderungen an die Gebäudeautomation in Nichtwohngebäuden enthalten. Darauf weist das IGT – Institut für Gebäudetechnologie GmbH, Neubiberg, hin. (Abb. IGT)mehr
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