TÜV Baurechtsreport: Mängel bei Gebäudetechnik auf Höchststand

Der „TÜV Baurechtsreport 2026“ dokumentiert steigende Mängelquoten bei sicherheits- und brandschutzrelevanten Anlagen in Gebäuden. (Abb. © TÜV)

Die technische Gebäudesicherheit in Deutschland verschlechtert sich weiter. Laut dem „TÜV Baurechtsreport 2026“ wiesen im vergangenen Jahr knapp 36 % der wiederkehrend geprüften sicherheits- und brandschutzrelevanten Anlagen wesentliche Mängel auf. Besonders kritisch sei die Entwicklung bei Lüftungsanlagen.

Der TÜV-Verband, Berlin, sieht eine zunehmende Verschlechterung der technischen Gebäudesicherheit und des Brandschutzes in Deutschland. Laut „Baurechtsreport 2026“ hatten 35,9 % der im Jahr 2025 wiederkehrend geprüften Anlagen wesentliche Mängel. Im Vorjahr lag dieser Wert bei 26,9 %. Weitere 37,2 % der Anlagen wiesen geringfügige Mängel auf, während nur 26,9 % mängelfrei waren. „Die Ergebnisse des aktuellen Baurechtsreports zeigen eine systemische Verschlechterung der technischen Gebäudesicherheit und des Brandschutzes“, sagt Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands.

Bei fast jeder zweiten geprüften Anlage (44,2 %) stellten die Sachverständigen wesentliche Mängel fest. Rund jede vierte Anlage wies zudem geringfügige Mängel auf (25,7 %) und nur 30,1 % blieben mängelfrei. Damit erreichen Lüftungsanlagen im Jahr 2025 den höchsten Anteil erheblicher Mängel unter allen geprüften Anlagentypen, so der TÜV. Im Vorjahr lag die Quote wesentlicher Mängel noch bei 34,8 %. „Die hohen Mängelquoten zeigen, dass Defizite bei der Wartung, Instandhaltung und Abstimmung sicherheitsrelevanter Anlagen erhebliche Auswirkungen haben können“, sagt Bühler. „Gerade zentrale Brandschutzsysteme müssen im Ernstfall zuverlässig funktionieren. Fallen Lüftungs- oder Feuerlöschanlagen aus, kann sich ein Brand schneller ausbreiten und Flucht- und Rettungswege beeinträchtigen.“

Bei 34,2 % der 1.674 geprüften Lüftungsanlagen wurden vor der Inbetriebnahme wesentliche Mängel festgestellt. (Abb. © TÜV Baurechtsreport 2026)

Auch bei Feuerlöschanlagen stieg die Quote wesentlicher Mängel deutlich auf 40,6 % (2024: 30,4 %). Bei Sicherheitsstromversorgungsanlagen erhöhte sich der Anteil wesentlicher Mängel von 30 % auf 35,2 %, bei Sicherheitsbeleuchtungsanlagen auf 35 %. „Die aktuellen Zahlen zeigen, dass die technische Resilienz vieler Gebäude nicht mit den wachsenden Anforderungen Schritt hält. Wenn zentrale Systeme im Ernstfall nicht zuverlässig arbeiten, stoßen Sicherheitskonzepte schnell an ihre Grenzen“, so Bühler.

Darüber hinaus stieg 2025 der Anteil wesentlicher Mängel bei erstmaligen Prüfungen vor Inbetriebnahme auf 26,3 %, nachdem er 2024 noch bei 19,7 % gelegen hatte. Laut Bühler ein Zeichen dafür, dass viele Probleme schon in der Planungs- und Errichtungsphase entstehen. Der TÜV-Verband fordert deshalb eine stärkere Fokussierung sicherheitsrelevanter Anlagen über den gesamten Gebäudelebenszyklus hinweg sowie verbindliche Prüf-, Wartungs- und Dokumentationsstandards.

Den „Baurechtsreport 2026“ finden Sie unter Anhänge.

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