Durch den Krieg in der Ukraine kommt es zu verschärften Lieferengpässen und Preissteigerungen bei zahlreichen Baumaterialien und gestörten Projektabläufen. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat nun seinen Erlass vom 25. März aktualisiert und den Bauunternehmen mehr Unterstützung durch eine verbesserte Stoffpreisgleitklausel eingeräumt.
Der Erlass vom März besagte, dass neue Verträge mit Preisgleitklauseln versehen werden sollen, die eine Anpassung an die Marktentwicklung ermöglichen. Im Einzelfall sollten auch in bestehenden Verträgen die Preise nachträglich angepasst werden.
Der Verband Beratender Ingenieure (VBI), Berlin, kommentierte den neuesten Beschluss: „Dies
begrüßen die Ingenieurunternehmen aus dem Bereich Objektüberwachung ausdrücklich.“ Hinsichtlich bestehender Verträge ohne Stoffpreisgleitklausel weist das BMDV darauf hin, dass die negativen Auswirkungen auf die Bauunternehmen angemessen auf die Vertragsparteien verteilt werden müssen. Es könne nicht sein, dass eine der Parteien die Preissteigerungen allein tragen muss.
Auch die Ingenieurunternehmen sind von den Lieferengpässen und den daraus resultierenden Bauzeitverlängerungen betroffen. Das Rundschreiben des BMDV gibt jedoch keine Hinweise, wie mit dieser Situation umzugehen ist. In diesem Zusammenhang fordert VBI-Präsident Jörg Thiele: „Die Planer als Treuhänder des Auftraggebers dürfen nicht schlechter gestellt werden als die Bauunternehmen. Verlängern sich Bauzeiten durch Lieferengpässe und gestörte Projektabläufe, müssen im Sinne eines partnerschaftlichen Umgangs die daraus resultierenden Mehrkosten bei den Planungsbüros auch durch den Auftraggeber übernommen werden.“
Außerdem veröffentlichte das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen eine Information, aus der hervorgeht, dass der Stoffpreisgleitklauselbeschluss bis zum 31. Dezember verlängert wird.
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