Ende Juni fanden erste Anhörungen zu den Einsprüchen gegen den Entwurf der VDI 2047 „Rückkühlwerke“ (VDI-Kühlturmregeln) statt, der bis Ende 2026 überarbeitet werden soll. Der Fachverband Gebäude-Klima und der Herstellerverband RLT-Geräte lehnen den Entwurf ab. Sie sehen in der geplanten Ausweitung der Richtlinie auf die indirekte adiabatische Kühlung eine Doppelregulierung.
Nach ersten Anhörungen im Juni zu Einsprüchen gegen den Entwurf der VDI-Richtlinie 2047 Blatt 2 „Rückkühlwerke – Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen“ (März 2026) wird der überarbeitete Richtlinienentwurf bis zum Ende des Jahres erwartet. Der Fachverband Gebäude-Klima (FGK) und der Herstellerverband RLT-Geräte, beide Ludwigsburg, halten an ihrer Kritik fest. Sie hatten im März Einspruch gegen den Entwurf der Richtlinie eingelegt (siehe cci324089). In der geplanten Ausweitung der Richtlinie auf die indirekte adiabatische Kühlung in Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) sehen sie eine Doppelregulierung, „die Unsicherheiten verursachen und die Wirtschaftlichkeit dieser Systeme erheblich beeinträchtigen würde“, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Die Hygieneanforderungen für RLT-Anlagen seien bereits in der VDI 6022 Blatt 1 „Hygieneanforderungen an RLT-Anlagen und Geräte“ (2018) geregelt, so die beiden Verbände. Die adiabatische Kühlung in RLT-Anlagen ist eine energieeffiziente, förderwürdige und bisher kostengünstige Kühlmethode. Sollte die VDI 2047, wie im aktuellen Gründruck angedacht, künftig auch für die adiabatische Kühlung gelten, würden Betrieb und Wartung der Anlagen laut FGK und RLT-Herstellerverband sehr viel teurer werden.
„Zwischen Kühltürmen und der adiabatischen Kühlung in RLT-Anlagen bestehen riesige Unterschiede“, betont Manuel Speiseder, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Luftbefeuchtung im FGK. „Bei Kühltürmen handelt es sich in der Regel um offene Systeme, die der Umwelt ausgesetzt sind und typischerweise nicht mit Trinkwasser betrieben werden. Hier besteht ein reales Risiko, dass sich Legionellen vermehren und Aerosole die Keime in die Umgebung tragen. Eine zeitgemäße adiabatische Kühlung in einer RLT-Anlage arbeitet hingegen ohne Austrag von Aerosolen und verwendet – wie ein Luftbefeuchter – hygienisch einwandfreies Wasser in Trinkwasserqualität“, so Speiseder.
Auch der RLT-Herstellerverband fordert, die Hygieneanforderungen weiterhin ausschließlich über die VDI 6022 zu regeln. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum ein aerosolfrei arbeitender Befeuchter in der Abluftstrecke anders behandelt werden soll als dieselbe Technik in der Zuluftstrecke“, stellt Martin Törpe, Technischer Referent beim RLT-Herstellerverband, fest. Er hofft, dass die adiabatische Kühlung wieder aus der VDI-Richtlinie 2047 gestrichen wird. „Es wäre deutlich sinnvoller, die VDI 6022 dahingehend zu ergänzen, dass auch Systeme ohne eine direkte Beeinflussung der Zuluft ausdrücklich erfasst werden. Das wäre von Vorteil für die Sache, für unsere Branche und für den Fortbestand einer klimafreundlichen, energieeffizienten Kühlung“, so Törpe.
Der Einspruch des Herstellerverbands steht unter Anhänge. Dieser enthält über Erläuterungen und Klarstellungen hinaus auch eine ausführliche Übersicht zu technologischen und betriebsbedingten Unterschieden von Kühltürmen (VDI 2047 Blatt 2) und Befeuchtungseinrichtungen in RLT-Geräten (VDI 6022 Blatt 1), die den Einspruch begründen.
cci326773
Anhänge
Jede Art der Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung oder Bearbeitung, auch auszugsweise, ist nur mit gesonderter Genehmigung der cci Dialog GmbH gestattet.







