VDKF fordert Maßnahmen gegen illegalen Kältemittelhandel und Änderungen am ChemG

Der Handel mit illegalen Kältemitteln blüht. (Abb. © Tsentralno Mitnichesko Upravlenie, bulgarischer Zoll)

Der illegale Handel mit fluorierten Kältemitteln (F-Gasen) in Europa boomt. Darauf weisen führende LüKK-Organisationen in einer gemeinsamen Pressemitteilung hin. F-Gase kommen in vielen Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen zum Einsatz. Man geht davon aus, dass die illegale Menge eine ähnliche Größenordnung haben dürfte wie die der legal gehandelten F-Gase.

Der illegale Handel mit fluorierten Kältemitteln (F-Gasen) in Europa ist nicht aufzuhalten und floriert. In einer gemeinsamen Pressemitteilung haben der Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks (BIV), Bonn, der Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe (VDKF), Bonn, mit fachlicher Unterstützung der Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik (BFS), Maintal, Maßnahmen gegen den illegalen Kältemittelhandel formuliert und sich zum geplanten deutschen Chemikaliengesetz (ChemG) geäußert. F-Gase werden in vielen Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen eingesetzt. Genaue Zahlen sind nicht bekannt; jedoch gehen die genannten Organisationen davon aus, dass die illegale Menge eine ähnliche Größenordnung haben dürfte wie die der legal gehandelten F-Gase.

Im ChemG werden Kältemittel im Zusammenhang mit der Umsetzung der europäischen F-Gase-Verordnung geregelt. Vorrangig geht es um die Verhinderung von illegalem Handel und die Kontrolle der Lieferketten. Durch die Novellierung der F-Gase-Verordnung 2024 ist eine Überarbeitung des ChemG erforderlich. Das Bundeskabinett hat die Novelle des ChemG bereits auf den Weg gebracht. Diese wird im Dezember im Bundesrat behandelt. BIV und VDKF haben sich mit ihren Forderungen daher an die Umwelt- und Wirtschaftsminister sowie die Ministerpräsidenten der Bundesländer gewandt.

Die Kernaussagen der gemeinsamen Stellungnahme lauten:

Anpassung des deutschen Strafrechts an die europäische Umweltstrafrichtlinie: Die Richtlinie sieht unter anderem eine Erhöhung des Strafmaßes von zwei auf mindestens fünf Jahre Freiheitsstrafe für den illegalen Handel mit Kältemitteln vor – in schweren Fällen sogar auf zehn Jahre. Die komplizierten Rechtskonstrukte, die hierzulande derzeit ein Strafmaß von maximal zwei Jahren androhen, sind unverständlich und haben keinerlei abschreckende Wirkung. Sie sollten daher angepasst und das Strafmaß sollte angehoben werden.

Erwerb illegaler Ware verbieten: In der Neufassung des ChemG ist die Streichung eines Paragrafen geplant, wodurch das bisherige Verbot, illegal in Verkehr gebrachte Erzeugnisse und Einrichtungen zu erwerben, entfallen würde. BIV, VDKF und BFS wenden sich gegen diese Streichung, da es für Behörden ansonsten oft nicht mehr möglich wäre, Verfahren bei Erwerb illegaler Ware einzuleiten.

Quoten-Nachweispflicht beibehalten: Entlang der gesamten Kältemittel-Lieferkette müssen alle Akteure stets nachweisen können, dass sie legal gehandelte F-Gase im Rahmen der gesetzlich erlaubten Quote einsetzen. Durch eine geplante Änderung im ChemG würde die Nachweispflicht für Endkunden entfallen. Gerade Endkunden wird jedoch immer wieder illegale Ware angeboten. Durch die Änderung würde den Vollzugsbehörden die Möglichkeit genommen, bei Endkunden eine unmittelbare Beschlagnahmung durchzuführen.

Keine Legalisierung beschlagnahmter Kältemittel: Ein neu geschaffener Paragraf im ChemG würde es erlauben, dass illegal gehandelte F-Gase, die von Behörden beschlagnahmt wurden, von den Behörden weiterverkauft werden können. Dies wäre eine aus Sicht von BIV, VDKF und BFS absurde und rechtswidrige Legalisierung illegaler Ware.

Der Handel mit illegalen Kältemitteln beschäftigt die Branche seit vielen Jahren. Im Mai hat Technikredakteur Peter Reinhardt zu diesem Thema den Kommentar „Mitkämpfen gegen den illegalen Kältemittelhandel“ veröffentlicht (cci296775).

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