
Zur Neufassung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung haben sechs LüKK-Organisationen am 22. August eine gemeinsame Stellungnahme veröffentlicht. Darin empfehlen sie auf Basis des Entwurfs zur Verordnung Änderungen und Konkretisierungen insbesondere zu Sachkundebescheinigungen, Zertifikaten und zu Auffrischungskursen für Tätigkeiten an Kälte-/Klimaanlagen und Wärmepumpen.
Am 19. August berichtete cci Branchenticker über den Entwurf zur Neufassung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung. Mit der neuen Verordnung sollen vorrangig Zertifizierungsanforderungen der novellierten F-Gase-Verordnung 2024 zum Umgang mit fluorierten und natürlichen Kältemitteln in nationales Recht umgesetzt werden. Dabei geht es insbesondere um Regelungen zur Erteilung von Sachkundebescheinigungen und Unternehmenszertifikaten sowie zu verpflichtenden Auffrischungskursen. Diese Regelungen betreffen alle Personen, die Tätigkeiten an Kälte-/Klimaanlagen sowie Wärmepumpen ausführen.
Die LüKK-Verbände BIV, BTGA, BWP, FGK und VDKF sowie die Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik haben eine gemeinsame Stellungnahme zum Referentenentwurf der Verordnung erstellt. Darin empfehlen sie unter anderem folgende Änderungen:
– In der Verordnung sollte darauf hingewiesen werden, dass eine Sachkundebescheinigung nicht zu einem Eintrag in die Handwerksrolle führen darf. Das ist in der Vergangenheit häufig geschehen, jedoch werden dabei Umwelt- und Handwerksrecht vermischt.
– Ein möglichst schnelles Inkrafttreten der Verordnung ist erforderlich. Die Auffrischungskurse können erst danach durchgeführt werden. Aufgrund des großen Personenkreises, der einen Auffrischungskurs absolvieren muss, sollten diese Kurse so früh wie möglich starten können.
– Analog zur Bundesförderung „Aufbauprogramm Wärmepumpe“ (BAW), die die Qualifizierung von Personen im Bereich Wärmepumpen finanziell unterstützt, sollten auch Zertifizierungs- und Auffrischungskurse im Rahmen der Chemikalien-Klimaschutzverordnung gefördert werden.
– Es sollte die Möglichkeit geschaffen werden, dass Sachkundebescheinigungen auf bestimmte Tätigkeiten beschränkt werden können. Dies betrifft beispielsweise Arbeiten nur an Wärmepumpen und Klimaanlagen oder nur für die Reparatur von Weißer Ware.
Die ausführliche Stellungnahme der Verbände findet sich unter Anlagen.
Die Stellungnahme wurde von folgenden Organisationen verfasst:
– Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks (BIV), Bonn
– Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung (BTGA), Bonn
– Bundesverband Wärmepumpe (BWP), Berlin
– Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik, Maintal
– Fachverband Gebäude-Klima (FGK), Ludwigsburg
– Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe (VDKF), Bonn
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