Vermeintliches R410A-Verwendungsverbot: Amt rudert zurück

Durchführung einer Bohrung für Erdwärmesonden (Abb. © Tracto-Technik/BVG)

Das Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises hatte Bohrfirmen und Betreiber von Erd-Wärmepumpen fälschlicherweise informiert, dass ab Januar 2025 der Einsatz von R410A in neuen Anlagen verboten sei. Bestehende Anlagen sollten auf ein alternatives Kältemittel umgerüstet werden. Inzwischen wurden diese Aussagen revidiert. Aber der VDKF bringt noch einen weiteren Aspekt ein.

Mit unzutreffenden Aussagen zur Verwendung des Kältemittels R410A (GWP 2.088) hatte das Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises unlängst Bohrfirmen und Betreiber von Erd-Wärmepumpen irritiert. Wie der Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe (VDKF), Bonn, in Ausgabe 5/2025 seiner Mitgliederinformation „Politikum“ mitteilt, hat das Amt die betreffenden Aussagen inzwischen auf Initiative des Bundesverbands Wärmpumpe (BWP), Berlin, korrigiert. Per Mail habe das Amt darauf hingewiesen, „dass das Verbot ausschließlich Mono-Splitsysteme mit weniger als 3 kg fluorierte Treibhausgase betrifft – dass es also kein pauschales Verbot gibt.“ Das ist mit Blick auf die Verbote in der F-Gase-Verordnung auch korrekt.
Das Amt hatte sich jedoch vorrangig an Bohrfirmen und Betreiber von Erd-Wärmepumpen gewandt. „Und bei dieser Wärmepumpenart muss man neben der F-Gase-Verordnung auch die AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) berücksichtigen“, so der VDKF. In dieser heißt es in § 35: „Als Wärmeträgermedium dürfen nur die folgenden Stoffe oder Gemische verwendet werden: a) nicht wassergefährdende Stoffe oder b) Gemische der Wassergefährdungsklasse 1, deren Hauptbestandteile Ethylen- oder Propylenglykol sind.“ Der VDKF weist daher darauf hin, dass Direktverdampfung im Erdreich mit Kältemitteln wie R410A ausgeschlossen ist.

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