
Die EU-Kommission hat gegen alle 27 EU-Mitgliedstaaten Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, da diese die EU-Richtlinie zur Gebäudeeffizienz (EPBD) nicht fristgerecht in nationales Recht umgesetzt haben. 27 europäische Verbände und Organisationen der Gebäudetechnik begrüßen in einem gemeinsamen Statement dieses Vorgehen und weisen auf die hohe Bedeutung der EPBD hin.
Die EU-Kommission hat gegen alle 27 EU-Mitgliedstaaten Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Damit reagiert die Kommission darauf, dass die Staaten die Vorgaben der europäischen Gebäudeeffizienzrichtlinie EPBD (Energy Performance of Buildings Directive 2024) zum Stichtag 29. Mai 2026 kaum oder nicht vollständig in nationales Recht umgesetzt haben. Die Länder haben nun zwei Monate Zeit, um auf die Vorwürfe zu reagieren und die vollständige Umsetzung nachzuholen. Erfolgt keine zufriedenstellende Antwort, kann die Kommission den Fall an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weiterleiten. Dieser kann gegen säumige Staaten Bußgelder verhängen.
In einer gemeinsamen Stellungnahme begrüßen 27 europaweit in der Gebäudetechnik tätige Verbände und Organisationen diesen Schritt der EU-Kommission und betonen die hohe Bedeutung zur Umsetzung der EPBD. Nachfolgend einige Auszüge aus dem Verbändestatement (sinngemäß von der Redaktion aus dem englischen Original übersetzt, siehe Anhänge):
– Die EPBD ist eines der wichtigsten Instrumente Europas, um den Energiebedarf von neuen und bestehenden Gebäuden und insbesondere den Energieverbrauch beim Betrieb gebäudetechnischer Anlagen inklusive Heizung, Kühlung, Lüftung, Warmwasser und Beleuchtung zu senken. Dadurch ergeben sich geringere Energiekosten und weniger treibhauswirksame Emissionen, eine Stärkung der Energiesicherheit, eine Verbesserung des Komforts in Gebäuden und eine Unterstützung des europäischen Markts für effiziente Technologien. Diese Vorteile werden sich aber nur dann wirksam, wenn die EPBD-Richtlinie in den Mitgliedstaaten ordnungsgemäß und vollständig umgesetzt wird.
– Die unterzeichnenden Verbände sind besorgt, dass mehrere EPBD-Vorgaben Gefahr laufen, in der Praxis geschwächt, verzögert oder gar nicht durchgesetzt zu werden. Eine solche gänzliche Umsetzung ist aber wichtig für die Marktsicherheit. Unternehmen, Investoren, Installateure, Ingenieure, Bauherren und Behörden müssen wissen, dass die auf EU-Ebene vereinbarten Regeln in der Praxis auch angewendet werden. Viele Bauherren und Marktteilnehmer haben bereits auf Grundlage der EPBD-Vorgaben Investitionen getätigt oder solche vorbereitet. Verzögerungen in dieser Phase könnten das Vertrauen in die Politik untergraben und falsche Signale an den Markt senden. Ohne eine klare und konsequente Umsetzung wird es schwieriger, beispielsweise Investitionen zu planen, effiziente Lösungen zu entwickeln und Fachleute für die künftigen Aufgaben auszubilden.
Die Organisationen bieten an, die EU-Kommission bei diesen Herausforderungen in jeglicher Hinsicht zu unterstützen.

Die aktuelle Fassung der europäischen Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden EPBD gilt seit Mai 2024. Sie enthält viele Vorgaben, um den Energieverbrauch in neuen und bestehenden Gebäuden zu verringern. Die Anforderungen der EPBD mussten bis spätestens 29. Mai 2026 in den EU-Staaten in nationales Recht umgesetzt werden, in Deutschland beispielsweise durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG).
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