
Donnerstag ist Techniktag. Heute geht es um das „bestimmungsgemäße Zusammenwirken“ sicherheitstechnischer Gebäudeanlagen im Stör- und Notfall. Zum Beispiel, wenn eine Brandmeldeanlage sowohl Entrauchungsfunktionen als auch Löschfunktionen ansteuert. Der entsprechende Nachweis muss über die Wirk-Prinzip-Prüfung erbracht werden, die inzwischen in den meisten Bundesländern verpflichtend ist.
Sicherheitstechnische Anlagen wie Brandmelde-, Lösch-, Entrauchungs- oder Notbeleuchtungsanlagen sollen Menschen und Sachwerte im Notfall schützen. Doch was, wenn sie nicht korrekt zusammenarbeiten? Genau hier setzt die sogenannte „Wirk-Prinzip-Prüfung“ (WPP) an. Sie stellt sicher, dass die technischen Anlagen eines Gebäudes im Ernstfall wie vorgesehen zusammenwirken und nicht durch Fehlfunktionen selbst zur Gefährdung werden. „Bestimmungsgemäßes Zusammenwirken“ heißt das in der Behördensprache.
Einzelprüfungen von Gewerken wie Entrauchungs- und Brandmeldeanlagen reichen dagegen nicht aus: Funktionieren die Schnittstellen zwischen den Anlagen nicht oder treten Programmierfehler auf, kann das lebensgefährliche Folgen haben. Die WPP simuliert deshalb reale Notfälle und prüft das Zusammenwirken – insbesondere bei Sonderbauten wie Versammlungsstätten, Hochhäusern oder Krankenhäusern.
Seit 2021 in Hessen gesetzlich verankert, fordern inzwischen auch viele weitere Bundesländer die WPP sicherheitstechnischer Anlagen vor Inbetriebnahme, bei Umbauten und regelmäßig im Betrieb. Die Prüfungen müssen von zugelassenen Sachverständigen durchgeführt werden, die anhand des Brandschutzkonzepts alle sicherheitsrelevanten Funktionen und deren Verknüpfungen überprüfen.
Unter Artikelnummer cci296054 in cci Wissensportal wird erklärt, wie die Wirk-Prinzip-Prüfung funktioniert, welche Anlagen betroffen sind und warum die WPP ein zentraler Baustein im baulichen Brandschutz ist.
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