Wirk-Prinzip-Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen

Sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen wie Brandmeldeanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Feuerlöschanlagen sowie Not- und Sicherheitsbeleuchtung dienen alle demselben Zweck: Menschen, Sachwerte und Umwelt vor Gefahren schützen. Dafür müssen die genannten Anlagen und Einrichtungen im Stör- oder Notfall im Zusammenspiel funktionieren. Meldet die Brandmeldeanlage einen Brand, muss beispielsweise die Rauchabzugsanlage die Rettungswege rauchfrei halten und die die Löschanlage den Brand löschen.

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Symbolbild einer Entrauchungsanlage (Abb. © OpenAI)

Für bestimmte Arten von Gebäuden wie Hochhäuser, Verkaufs- und Versammlungsstätten sind die zuvor genannten sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen baurechtlich vorgeschrieben. Ihre Funktionsfähigkeit muss regelmäßig (meist alle drei Jahre) überprüft werden. Die Prüfpflichten sind in den Prüfverordnungen der Bundesländer geregelt. Wird jedoch jedes Gewerk – wie Brandmeldeanlage, Lüftung oder Feuerlöschanlage – separat geprüft, ist deren funktionierendes Zusammenspiel im Notfall noch nicht nachgewiesen. Die Praxis hat gezeigt, dass die Aussagekraft dieser Art von Anlagenprüfungen begrenzt ist, da hier immer nur bis zur Schnittstelle geprüft wird. Selbst wenn das notwendige Signal gesendet wird und bei der nächsten Anlage ankommt, ist nicht per se sichergestellt, dass die erforderliche Sicherheitsfunktion gegeben ist. Löscht zum Beispiel die Löschanlage bei einer Brandmeldung unzureichend oder sogar den falschen Bereich, kam das Signal durchaus an, aber es lag ein Schnittstellen- oder Verarbeitungsfehler vor.

Die „Wirk-Prinzip-Prüfung“ (WPP) stellt sicher, dass die technischen Anlagen eines Gebäudes im Ernstfall wie vorgesehen zusammenwirken und nicht durch Fehlfunktionen selbst zur Gefährdung werden. (Abb. © TÜV Hessen)

*Alexander Knaus, Leiter Geschäftsfeld Real Estate Elektro- und Gebäudetechnik, bei der TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH (TÜV Hessen), Darmstadt (Abb. © TÜV Hessen)

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