Grundlagenermittlung bis Bauantrag

  • Erste Planungsphase
  • Grundlagenermittlung
  • Entwurfs- und Genehmigungsplanung
  • Zusammenfassung
Nach der grundlegenden Strukturierung des Projekts beginnt der Bauherr im nächsten Schritt mit der Auswahl der erforderlichen Fachplaner und -ingenieure, um den Planungsprozess beginnen zu können. Nach der derzeit gültigen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) lässt sich der Planungsprozess in drei Phasen gliedern: Phase 1 – Grundlagenermittlung bis Genehmigungsplanung, Phase 2 – Ausführungsplanung und Phase 3 – Erstellen der Leistungsverzeichnisse sowie Mitwirken bei den Vergaben. Der folgende Beitrag beschreibt die erste Phase.Auf Aktualität überprüft: März 2017
 

Erste Planungsphase

Anwendungsbereiche der Bedarfsplanung. Insbesondere die mit * gekennzeichneten Anwendungsbereiche haben großen Einfluss auf die Planung und Ausführung der Technikgewerke. Alle Abb. Render

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Das Ziel der ersten Planungsphase ist eine Planung mit einer Planungstiefe, aus der zu erkennen ist, wie die Architektur, Statik und Haustechnik später aussehen und funktionieren soll. Ausgangspunkt sollte eine detaillierte Bedarfsplanung des Bauherrn sein. Die Bedarfsplanung ermittelt die Bedarfe der verschiedenen Fachdisziplinen. Der Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung (AHO) definiert insgesamt 22 Anwendungsbereiche, die vom Bauherrn präzisiert werden sollten, bevor ein Planungsprozess begonnen wird (Tab. 1). Die Klärung der Bereiche ist nicht mit den Planungsleistungen der HOAI abgedeckt. Daher sind diese Beratungsleistungen in der Regel nach Aufwand zu vergüten. Auf Grund wichtiger Entscheidungsbefugnisse und Auswahl der Ansprechpartner des Bauherrn muss die Klärung aller Fragen sinnvoller Weise in einem Team aus Mitarbeitern des Bauherrn und externen Beratern (Architekten, Fachingenieure) erfolgen. Die Bedarfsplanung liefert die Ausgangsdaten für die Planungsphasen nach HOAI.

Artikelnummer: cci407

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