- Erste Planungsphase
- Grundlagenermittlung
- Entwurfs- und Genehmigungsplanung
- Zusammenfassung
Erste Planungsphase
Anwendungsbereiche der Bedarfsplanung. Insbesondere die mit * gekennzeichneten Anwendungsbereiche haben großen Einfluss auf die Planung und Ausführung der Technikgewerke. Alle Abb. Render
Das Ziel der ersten Planungsphase ist eine Planung mit einer Planungstiefe, aus der zu erkennen ist, wie die Architektur, Statik und Haustechnik später aussehen und funktionieren soll. Ausgangspunkt sollte eine detaillierte Bedarfsplanung des Bauherrn sein. Die Bedarfsplanung ermittelt die Bedarfe der verschiedenen Fachdisziplinen. Der Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung (AHO) definiert insgesamt 22 Anwendungsbereiche, die vom Bauherrn präzisiert werden sollten, bevor ein Planungsprozess begonnen wird (Tab. 1). Die Klärung der Bereiche ist nicht mit den Planungsleistungen der HOAI abgedeckt. Daher sind diese Beratungsleistungen in der Regel nach Aufwand zu vergüten. Auf Grund wichtiger Entscheidungsbefugnisse und Auswahl der Ansprechpartner des Bauherrn muss die Klärung aller Fragen sinnvoller Weise in einem Team aus Mitarbeitern des Bauherrn und externen Beratern (Architekten, Fachingenieure) erfolgen. Die Bedarfsplanung liefert die Ausgangsdaten für die Planungsphasen nach HOAI.
Artikelnummer: cci407
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