Leserstimmen: Klimaschutzprogramm und GModG

(Abb. © tadamichi/stock.adobe.com)

In seinem Kommentar hat sich Dr.-Ing. Manfred Stahl bitter enttäuscht gezeigt vom Klimaschutzprogramm 2026 der Bundesregierung. Das hat die Leser von cci Branchenticker beschäftigt. Ebenso wie die erneute Verschiebung und die anschließende Veröffentlichung des Referentenentwurfs zum Gebäudemodernisierungsgesetz. Nachfolgend die Leserkommentare zu Meldungen in cci Branchenticker.

Auf 260 Seiten beschreibt das neu vorgestellte Klimaschutzprogramm (KSP) 2026 detailliert, wie Minderungsziele von Treibhausgasen in den Bereichen Energie, Industrie, Verkehr, Gebäude und Landwirtschaft erreicht werden sollen. Nach genauer Sichtung der im Klimaschutzprogramm speziell für Gebäude vorgeschlagenen Maßnahmen war Dr.-Ing. Manfred Stahl sehr enttäuscht. In seinem „Kommentar: KSP 2026 – Abschied von CO2-Minderungszielen im Gebäudesektor“ (siehe cci322211) vom 15. April macht Stahl deutlich, dass das KSP im Bereich Gebäude die Chance verpasst hat, einen wirksamen neuen Kurs zu deutlichen Emissionsminderungen einzuschlagen.

Christian Fieberg schreibt dazu: „Um einen ehemaligen Bundeskanzler sinnbildlich für die aktuelle Politik zu zitieren (sinngemäß): ,Wichtig ist, was hinten rauskommt.‘ Dass die CO2-Emission nur dank Energie und Industrie eingehalten werden, fällt uns dann nach 2030 auf die Füße. Dann müssen die anderen Sektoren um so stärker liefern. Da teile ich Ihre Zweifel. Aber vielleicht denkt sich der ein oder andere Regierende: ,Da bin ich ja nicht mehr im Amt …‘.“

Der Entwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist zunächst erneut verschoben worden. Zudem gibt es Änderungen im Gebäudeenergiegesetz an der sogenannten 65-%-Regel, die Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern betrifft. Aus der Meldung „GMG-Entwurf erneut verschoben – 65-%-Regel im GEG wird angepasst“ (siehe cci324093) vom 5. Mai geht hervor, dass der Start der Regelung um vier Monate nach hinten verschoben wird.

Marcel Blumenthal hat sich daraufhin zu Wort gemeldet und meint: „Was mir bei der Diskussion immer wieder durch den Kopf geht, ist die Frage, ob es überhaupt möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist, über etwas anderes als das was im §71 GEG beschrieben ist, die Anforderungen gem. §15 GEG zu erfüllen. Zitat: ,§ 15 Gesamtenergiebedarf: (1) Ein zu errichtendes Wohngebäude ist so zu errichten, dass der Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung das 0,55-fache des auf die Gebäudenutzfläche bezogenen Wertes des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes, das die gleiche Geometrie, Gebäudenutzfläche und Ausrichtung wie das zu errichtende Gebäude aufweist und der technischen Referenzausführung der Anlage 1 entspricht, nicht überschreitet.‘ Das vielleicht auch als KfW55 Haus bekannte Effizienzziel ist seit dem GEG 2023 so festgeschrieben. In der GEG Version 2020 lag der Faktor noch bei 0,75, entsprach also der einfach ins GEG kopierten ENEV.
In dieser Betrachtung erscheint der §71 GEG lediglich eine Erläuterung der Möglichkeiten zu sein, die man hat, wenn man auf das Ergebnis vorgenannter Berechnung schaut. Wenn es also schon aus dem Rechenergebnis nach DIN V 18599 kaum darstellbar war (ENEV) und ist (GEG), sich für einen Gaskessel nicht ohne RLT-Anlage und Solarthermie entscheiden zu müssen, erscheint die ganze Diskussion und Politik-Polemik der letzten Jahre letztendlich nur ein Beweis dafür zu sein, das man das Gesamtkonstrukt und dessen Wirkung nicht verstanden hat? Handelt es sich nicht vielmehr um gezielte fossile Lobbyarbeit, getarnt als politische Hetze, als um eine sinnvolle Grundsatzdiskussion zum weiteren energiepolitischen Vorgehen in Deutschland?“

Am 5. Mai hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie schließlich den Referentenentwurf zum GModG in die Ressortabstimmung gegeben. Am 13. Mai soll er im Bundeskabinett beschlossen werden. In der Meldung „BMWE gibt GModG-Referentenentwurf in Abstimmung“ (siehe cci324253) vom 7. Mai gibt es einen ersten Einblick in den Entwurf.

Hierzu schreibt Prof. Dr. Michael Krödel: „Ich habe mich darüber gefreut, dass Sie gut über den Referentenentwurf berichtet haben. Nachdem das Thema Lüftung eines der Kernthemen des cci-Verlags ist: Wie interpretieren Sie denn die Forderung des §56 (2) nach ,Überwachung der Raumklimaqualität‘. Dies wiederum – ab 2030 – in jedem Gebäude mit Nennleistung der Heizung/Kühlung > 70 kW und somit fast jedem Nichtwohngebäude?
Gemäß dem Abschnitt ,Begründung‘ umfasst das die Raumklimaqualität die Temperatur, die Feuchtigkeit, den Luftwechsel und das Vorhandensein von Kontaminanten. Ist das alles zu überwachen? In jedem Raum individuell? Dies wiederum durchgehend – d.h. mit fest installierten Sensoren – oder eventuell nur punktuell mit einem mobilen Datenlogger? Ich vermute, diese Frage kommt auch anderweitig auf und somit die Frage – haben Sie hierzu Tipps an die Fachbetriebe der Lüftungsbranche, wie man damit umgehen sollte?
Dieser kleine ,unscheinbare‘ Punkt ist für mich der kritischste Punkt im GModG (in Bezug auf die Automation). Die Automationsgrade C und B sind klar und auch gut umsetzbar (aufgrund der Möglichkeit, die Gesamtbewertung über alle Gewerke gemischt zu ermitteln). Ich finde das sogar schade beziehungsweise falsch, dass das womöglich erst ab 2030 gilt. Somit sind alle diese Anforderungen aus meiner Sicht sinnvoll. Eine detaillierte Überwachung der Raumluft auf alle oben genannten Werte in allen Räumen in (fast) allen Gebäuden empfinde aber selbst ich etwas viel …“

Die Antwort der Redaktion: „Lieber Herr Prof. Krödel, haben Sie vielen Dank für Ihren Kommentar. Die aufgeworfenen Fragen sind sehr interessant. Die Redaktion von cci Branchenticker wird sich in den nächsten Tagen intensiv mit dem Referentenentwurf zum GModG beschäftigen und anschließend darüber berichten. Aber vielleicht möchte vorab schon einer unserer Leser auf Ihre Fragen antworten.“

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