In seinem jüngsten Kommentar hat sich Peter Reinhardt mit dem Entstehungsprozess des GModG befasst und das Ganze mit dem Filmtitel „Denn sie wissen nicht, was sie tun“ überschrieben. Das hat die Leser von cci Branchenticker beschäftigt. Genauso wie der Techem-Hitzeatlas. Nachfolgend die Leserkommentare zu Meldungen in cci Branchenticker.
In seinem „Kommentar: Denn sie wissen nicht, was sie tun“ (cci325841) vom 17. Juni hat Technikredakteur Peter Reinhardt einen Blick auf den Entstehungsprozess des GModG geworfen. Dabei hat sich bei ihm der Eindruck aufgedrängt, dass diejenigen, die den Gesetzentwurf formuliert haben, allenfalls eine Ahnung von den Realitäten in Gebäuden und Technikräumen haben. Umso mehr, so Reinhardt, gilt es für Akteure der LüKK, nicht in Schockstarre zu verfallen, sondern aus fachlicher Überzeugung das Richtige zu tun.
Hierzu schreibt Förderexperte Olaf Mayer: „Guten Tag Herr Reinhardt, ja, man kann viel darüber schreiben und Überlegungen anstellen. Deshalb habe ich mir eine Passage aus „beck-aktuell“ entnommen, was wohl der Bedeutung und Zielsetzung näherkommt. „Verbessert oder verschlimmert? Gegenüber dem GEG 2024 verbessert das GModG genau eine Dimension: die klare Wahlfreiheit der Eigentümer im Moment der Entscheidung. Es verschlechtert vier: Zielklarheit, Wirkannahme, Bürokratie über die Zeit und systemische Kohärenz. Per Saldo ersetzt es einen überspezifizierten Tatbestand durch einen unbestimmten Pfad. Beides ist halb gedacht, das alte Gesetz zu eng, das neue zu offen.“
Genau der letzte Satz ist das Thema oder das Dilemma, was unsere Politik im Moment auszeichnet. Mehr muss eigentlich nicht dazu gesagt werden. Die vielen Beschwerden von Industrie, Verbänden und Handwerk, dass die Aufträge zurückgehen, liegen wohl im Bereich der 65 % Aufträge GEG 2024, weil man sich mit der Empfehlung so richtig festgesetzt hat. Es gab angeblich für eine dauerhafte Beschäftigung keine Alternativen zum GEG 2024. Alle stöhnen über Fachkräftemangel, was auch stimmt (so ist die Erfüllung 65% GEG 2024 auch nicht durchsetzbar???). Obwohl eigentlich genügend Arbeit vorhanden ist, wird über „handwerkliche Fehler“ der Politik geklagt, wie sooft von den Verbänden, Handwerk/Industrie etc. dargelegt. Nur leider werden auch hier die dieselben „handwerklichen Fehler“ gemacht. Das Fall Beispiel sind die Lüftungsanlagen im „TÜV Baurechtsreport 2026“. Das sollte uns zum Nachdenken bringen, dass wir wieder eine Wertschöpfung mit unserer „handwerklichen Arbeit“ erbringen und abliefern.
Der neu veröffentlichte Hitzeatlas von Techem zeigt, wo es in Deutschland am heißesten ist. In der Meldung „Techem-Hitzeatlas zeigt Hotspots in Deutschland“ (siehe cci326241) vom 30. Juni erfährt man, dass besonders der Südwesten betroffen ist. Auch im Bundesländervergleich zeigt sich ein klares Gefälle: Saarland, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg führen das Ranking 2025 an.
Daraufhin hat sich Reinhard Siegismund zu Wort gemeldet: „Sollte, nach diesen Daten, der erfahrene Klimafachmann die Kühllastberechnung nicht nur für maximal 33°C oder 32°C/40%rF auslegen, sondern für einen höheren Wert? 40°C mit welche Luftfeuchte %rF? Seit vielen Jahren haben wir für Frankfurt mit 35°C/35%rF gerechnet. Auch dieser Wert ist wohl überholt. Die Sonneneinstrahlung aber nur mit den Werten nach VDI 2078. – Allerdings einige Sicherheitsanlagen, bei denen bestimmte Raumtemperaturen nicht überschritten werden dürfen haben wir mit Außen 40°C gerechnet.“
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