Das Gebäudemodernisierungsgesetz ist diese Woche in Kraft getreten. Mit dem Gesetz entfällt die bisherige Vorgabe von 65 % regenerativen Energien beim Einbau neuer Heizungen. Das hat die Leser von cci Branchenticker beschäftigt. Genauso wie der Techniktag zu verdampfte Flüssigkeiten als unsichtbare Gefahr. Nachfolgend die Leserkommentare zu Meldungen in cci Branchenticker.
Nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 28. Juli ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) einen Tag später in Kraft getreten. Das Gesetz ist bereits am 10. Juli von Bundestag und Bundesrat beschlossen worden. In der Meldung „Gebäudemodernisierungsgesetz ist in Kraft“ (siehe cci327286) vom 29. Juli blickt cci Branchenticker auch auf die monatelang hitzige politische Debatten rund um das GModG zurück.
Dazu schreib Boris Mahler: „Abgesehen von den inhaltlichen Regelungen, die aus meiner Sicht weder zu mehr Vereinfachung und Klarheit beitragen noch eine Orientierung für den Weg in eine klimaneutrale Zukunft geben, finde ich vor allem eines bedenklich: Die Politik scheint sich in keiner Weise für die Meinung von Fachleuten zu interessieren.
Für die Stellungnahme zum Gesetzentwurf wurde eine extrem kurze Frist von nur wenigen Tagen eingeräumt. Trotzdem haben zahlreiche Branchenverbände umfangreiche Kritik und konkrete Verbesserungsvorschläge eingereicht. Nur zwei Tage später wurde das Gesetz im Bundestag verabschiedet – es wurde bewusst in Kauf genommen, dass Fachleute nicht gehört werden und inhaltliche Verbesserungen ausbleiben.
Und dann wundert man sich über Politikverdrossenheit?“
Auch Marcel Blumenthal hat hierzu eine Anmerkung: „Guten Tag, könnten Sie folgenden Sachverhalt in den ersten Details zum GModG etwas näher beleuchten?
Trifft die Aussage der Bundesregierung: ,Zudem werden die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie (EU) 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in nationales Recht umgesetzt.‘ (siehe hier) zu, wenn im §56 Abs. 3 Satz 1b) für Gebäude zwischen 70 und 290 kW ein Automationsgrad C vorgegeben, was dem guten alten Thermostatkopf entspricht. Ich denke nicht das EPBD 2024 das zum Ziel hat. Wie ist Ihre Einschätzung?
Gleichzeitig hat man die alten Textpassagen zum Thema kommunikative Systeme erhalten, was die Kritik an dem Gesetzt als ,handwerklich schlecht gemacht‘ bestätigt. Kommunikative Thermostatköpfe mit Automationsgrad C? Mit der geforderten Kommunikation sind wir ja dann doch bei B. Wie ist Ihre Einschätzung?
Was tatsächlich der EPBD entspricht ist die Überwachung der Raumklimaqualität, aber eben nur überwacht. Das heißt Messen ohne Handeln. Was macht man mit der Information und wofür hat man das Geld für Sensoren, Kabel und Datenpunkte ausgegeben? Außerdem entspricht Raumklimaqualität nicht 1:1 dem IEQ oder kann ,environment‘ 1:1 als Raumklima übersetzt werden? Die DIN EN 16789 baut hier zwar eine Brücke zwischen IEQ hin zu den Kategorien, aber geht das so einfach? Der VDMA hat das kritisiert (siehe hier).
Um Raumluftqualität zu erfassen, muss man sich mit thermischer und nicht thermischer Behaglichkeit und der Raumluftqualität als Grad der Gebrauchstauglichkeit der Raumluft auseinandersetzen. Die GA soll sich nun damit befassen, ohne das definiert wurde, was das heißt und welche Parameter. Und wenn man das irgendwie in eine Planungs- und Bauaufgabe gegossen hat, kann die Daten gerne in einem T-MON Mülleimer ablegen, weil es keinen Handlungsrahmen für die GA gibt, außer aufzeichnen.“
Im Techniktag diese Woche ging es um „Verdampfte Flüssigkeiten: Die unsichtbare Gefahr in der gewerblichen Küchenlüftung“ (siehe cci327317). Denn nicht nur sichtbare Fett- und Wassertröpfchen belasten die Abluft, auch gasförmige Bestandteile können Hygiene, Technik und Sicherheit beeinträchtigen. Gute gewerbliche Küchenlüftung ist daher mehr als eine Frage des Luftvolumenstromes.
Darauf Bezug nehmend hat sich Sven Rentschler von der Rentschler Reven GmbH zu Wort gemeldet: „Das hier beschriebene ist auch im Maschinenbau ein großes Thema. In einem Blog-Artikel beschreiben wir diese Problematik anhand von Prozessen in der Uhren-Produktion bei IWC in Schaffhausen. Hier der Link zu diesem Blog-Artikel.“
Und Peter Rietschel merkt an: „Die hier nur randlich gestreifte Kritik an Induktionshauben beruht darauf, dass bei Induktionshauben der direkt in die Küchenhaube eingebrachte Induktionsstrom gerne fälschlicherweise als Zuluftstrom für die Küche interpretiert wird. Vielmehr muss der nach Norm für die jeweilige Küche berechnete erforderliche Abluftvolumenstrom (darin sind dann sowohl die gasförmigen als auch die partikelförmigen Luftverunreinigungen sowie Wärme- und Feuchtelast berücksichtigt) netto in die Küche zu- und durch die Haube abgeführt werden. Der Induktionsstrom kommt dann noch oben drauf. Das heißt die Gesamtzuluft und die Gesamtabluft stellen sich als Summe von erforderlichem Abluftvolumenstrom und dem Induktionsstrom dar. Dieser Umstand wird in der Praxis erfahrungsgemäß gern unterschlagen und sowohl Zu- als auch Abluftvolumenstrom werden um den Induktionsstrom verringert (Stichwort „Energiesparhaube“). Und genau dann stimmt die Bilanz nicht mehr, ein Teil der Küchenabluft kann nicht mehr erfasst werden. Ob mit CFD oder ohne interessiert die Abluft dabei dann nicht.
Noch entscheidender als die Details der Lüftungshaube ist nach Messungen und Praxiserfahrungen der BGN die Art der Zuluftführung in die Küche. Die Zu-, nicht die Abluft, bestimmt das Strömungsbild in der Küche und entscheidet damit darüber, ob die Abluft die Haube überhaupt erreicht oder nicht. Ein durch eine ungeeignete Zuluftführung an der Haube vorbeigeblasener Wrasenstrom wird durch keine noch so tolle Haube jemals wieder eingefangen.“
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