Die Zukunft der HOAI

Der Weg zu angemessenen Honoraren für Planungsleistungen ist noch nicht zuende. (Abb. © Thomas Reimer/stock.adobe.com)

Nachdem im März ein Gutachten bestätigte, dass die aktuellen Honorartafelwerte in der HOAI veraltet sind und deutlich angehoben werden müssen, hat nun der Verband Beratender Ingenieure (VBI) Ziele für HOAI-Novelle 2022 definiert.

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Vor etwa einem Jahr – am 16. September 2020 – hatte die Bundesregierung per Kabinettsbeschluss den Weg dafür frei gemacht, dass die neue Honorarordnung für Ingenieure und Architekten (HOAI) am 1. Januar 2021 in Kraft treten kann.
In der Neufassung bleiben die Regelungen der bisherigen HOAI für die Honorarkalkulation gültig. Die unverändert übernommenen Honorartafeln dienen künftig als Orientierung für die freie Vereinbarung angemessener Planerhonorare. Damit trägt die neue HOAI dem EuGH-Urteil vom Juli 2019 Rechnung, das verbindliche Honorar-Mindest- und Höchstsätze für europarechtswidrig erklärt hatte.
Der Verband Beratender Ingenieure (VBI) hatte sich seinerzeit mit dem Kabinettsbeschluss beschäftigt. „Mit der Verabschiedung der neuen HOAI sorgt die Bundesregierung wieder für klare Verhältnisse bei der Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen“, so VBI-Präsident Jörg Thiele. „Die nach dem EuGH-Urteil eingetretene Verunsicherung ist damit beendet, denn die bewährten Regelungen zur Honorarberechnung gelten nach wie vor. Jeder Planer ist nun gut beraten, seine Honorarkalkulation mit dem Auftraggeber entsprechend zu vereinbaren. Wer sich auf Dumpinghonorare einlässt, schadet dem ganzen Berufsstand. Wir kritisieren allerdings, dass in der neuen HOAI nicht deutlicher auf die Angemessenheit der Honorarvereinbarung hingewiesen wird, hoffen hier aber noch auf den Bundesrat, der am Freitag über das Ermächtigungsgesetz zum Erlass einer Honorarordnung beraten wird“, betont der VBI-Präsident.

Siemon-Gutachten

Ruhe kehrte nach dem Kabinettsbeschluss nicht ein. Im März 2021 wurde schließlich das sogenannte Siemon-Gutachten veröffentlicht, mit der Kernbotschaft: Die derzeitigen Honorartafelwerte in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) müssen deutlich, je nach Leistungsbild um bis zu 26,7 %, angehoben werden. Das Gutachten von Dipl.-Ing. Klaus-Dieter Siemon wurde vom VBI und dem Institut für Wissen in der Wirtschaft (IWW) beauftragt. Gutachter Siemon hatte bereits 2013 im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums die aktuelle HOAI mit entworfen. Für das Gutachten wurde die Berechnungsformel von 2013 weiterentwickelt und durch zusätzliche Einflussfaktoren ergänzt. Anschließend wurden Architektur- und Ingenieurbüros zu Rationalisierungseffekten, Mehr- und Minderaufwänden sowie Kostenentwicklungen der vergangenen acht Jahre befragt. Dazu sagte Thiele: „Durch die HOAI-Novelle 2021 wurden die bisher verbindlichen Mindest- und Höchstsätze lediglich durch sogenannte Orientierungswerte ersetzt. Das Gutachten zeigt, dass die HOAI nun schnell aktualisiert werden muss. Es ist unhaltbar, dass die Honorarsätze für Ingenieure und Architekten bald ein Jahrzehnt lang nicht angepasst wurden. Die Steigerungen von bis zu 26,7 % zeigen, wie dringend eine Novellierung unmittelbar nach der Bundestagswahl ist.“ Gestützt auf die Ergebnisse wird der VBI seine Forderung nach deutlicher Anhebung der Tafelwerte nun mit Nachdruck gegenüber der Politik vertreten.

Detaillierte Ergebnisse und die Methodik des Gutachtens gibt es hier.

Neue HOAI-Ziele

Am 27. August meldete sich der VBI angesichts der anstehenden Bundestagswahlen erneut zu Wort und definierte Ziele für HOAI-Novelle 2022. Der Verband moniert erneut, dass Leistungsbilder und Tafelwerte der aktuellen HOAI seit 2013 unverändert sind und dringend überarbeitet werden müssen. Der VBI erwartet daher von der neuen Bundesregierung, dass sie den Novellierungsprozess Anfang 2022 rasch anstößt. Wie Thiele betont, „braucht die HOAI als Gesamtkonstrukt eine Modernisierung. Die Kostenentwicklung der vergangenen zehn Jahre spiegelt sich derzeit an keiner Stelle wider.“ Außerdem habe sich zum Beispiel mit der zunehmenden Digitalisierung der Planung durch BIM vieles geändert, Investitionen in IT und Personal seien dringend erforderlich. „Das alles muss in die Novellierung einfließen“, so Thiele. Aus Sicht des Verbands sind bei der Überarbeitung insbesondere die folgenden Ziele zu verfolgen:

• Tafelwerte anheben,
• Vorschriften vereinfachen,
• Angemessenheit einfordern,
• Bauen im Bestand eindeutig definieren,
• Vergütung für nachhaltiges Bauen regeln,
• Leistungsbilder an neue Methoden anpassen.

VBI-Ziele der HOAI-Novelle 2022 im Überblick

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Ein Kommentar zu “Die Zukunft der HOAI

  1. In der HOAI fehtl auch ein Leistungbild für den Bereich mechanische Entrauchung. Hier kann bisher nur die Anlagengruppe 3 Einzelabluftanlagen mit der Honorarzone I eingesetzt werden. In der HOAI 2013 gab es wenigsten noch die Druckbelüftung mit Honorarzone II. Mehrfache Rückfragen bei AHO wurden nie beantwortet.
    In der AHO Schriftenreihe Nr 17 „Leistungen für Brandschutz“ wird nur auf die Erstellung des Brandschutzkonzeptes eingegangen.
    Die Fachplanung des Brandschutzes (mechanische Entrauchung) wird nicht angesprochen. Die Schriftenreihen Nr.17 ist eher etwas für Brandchsutzkonzeptersteller udn Prüfsachverständige. Die Fachplanung für Brandchsutz wird weder in der HOAI noch in der Schrift Nr 17 beachtet. Die Planung mechanischer Entrauchungsanlagen ist oftmals aufwendig, da speziell im Industriegebäude große Anlagen erforderlich sind.

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