- Wie viel Wärme geht beim Lüften verloren?
- Eingesparte Wärme versus Strombedarf
- Berechnung der Energiekostenersparnis
- Fazit
Wenn die Raumluft von schlechter Qualität ist oder zu viel Feuchtigkeit enthält, ist Lüften angesagt – doch das kann mit bis zu 50 % des jährlichen Heizenergiebedarfs eines Gebäudes zu Buche schlagen. Über eine kontrollierte Wohnungslüftung lassen sich diese Energieverluste weitgehend vermeiden. Weiterer Vorteil: Oft kann zudem der Wärmeerzeuger kleiner ausgelegt werden.
Gemäß DIN 1946 Teil 6 „Raumlufttechnik: Lüftung von Wohnungen – Allgemeine Anforderungen, Anforderungen an die Auslegung, Ausführung, Inbetriebnahme und Übergabe sowie Instandhaltung“ (2019) ist pro Person eine Außenluftwechselmenge von etwa 20 bis 30 m³/h anzusetzen. Daraus ergibt sich, dass bei rund 20 m² Wohnfläche je Person und 2,5 m Raumhöhe etwa alle zwei Stunden ein vollständiger Luftwechsel erforderlich ist. Aber auch ohne anwesende Personen sollte täglich ausreichend gelüftet werden, um Feuchte und Emissionen aus dem Gebäude abzuführen. Die DIN EN 12831 „Energetische Bewertung von Gebäuden – Verfahren zur Berechnung der Norm-Heizlast“ (2017) empfiehlt für den Wohnbau einen mindestens 0,5-fachen Luftwechsel pro Stunde.
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