
Am 24. Juli ist die ErP 2026 in Kraft getreten. Welches Big Picture der EU liegt dieser Verordnung für Ventilatoren zugrunde und was sind die Erkenntnisse aus den ersten 100 Tagen seit ihrem Inkrafttreten? Darüber haben heute Simon Engert (Ziehl-Abegg) und Dr. Julien Grilliat (ebm-papst) heute auf dem Chillventa-Fachforum „Klima & Lüftung & Wärmepumpen“ berichtet.
„Neue Regulatorik löst selten Begeisterung aus.“ Mit dieser Feststellung hat heute Simon Engert, Manager für Public Affairs & Associations beim Ventilatorenhersteller Ziehl-Abegg, seinen Vortrag auf dem Chillventa-Fachforum „Klima & Lüftung & Wärmepumpen“ in Halle 7A. eingeleitet Häufig fehle Betroffenen der Blick auf das große Ganze, um die Notwendigkeit neuer regulatorischer Vorgaben zu verstehen. Das gelte auch für die Ökodesign-Verordnung 2024/1834 „Anforderungen an Ventilatoren, die von Motoren mit einer elektrischen Eingangsleistung zwischen 125 W und 500 kW angetrieben werden“ – kurz: ErP 2026. Die Verordnung wurde am 24. Juli dieses Jahres im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG veröffentlicht (siehe cci324870), die als EU-Rahmenrichtlinie Mindestanforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte festlegt.
Das übergeordnete Bild sei in diesem Fall, dass Europa im Sinne der Verantwortung gegenüber künftigen Generationen vor erheblichen Herausforderungen stehe – etwa durch den Klimawandel, Emissionen sowie die Abhängigkeit von Energie und Ressourcen. „Europas Antwort darauf ist der Green Deal“, sagte Engert. Die darunter fallende ErP 2026 sei daher nicht nur eine Hürde, sondern zugleich ein Sprungbrett, um mit energieeffizienteren Ventilatoren Stromverbräuche und Treibhauseffekte zu mindern und dadurch Verantwortung für künftige Generationen zu übernehmen.
Welche Auswirkungen die ErP2026 hat und welche Erkenntnisse aus den ersten 100 Tagen seit deren Inkrafttreten gezogen werden können, erläuterte anschließend Dr. Julien Grilliat, Director Regulatory Affairs beim Ziehl-Abegg-Wettbewerber ebm-papst, der zugleich Vorsitzender der Arbeitsgruppe Ventilatoren bei der Eurovent Industry Association ist. Demnach ist es wichtig zu verstehen, dass Hersteller von Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen zu Ventilatorherstellern werden, wenn sie unvollständige Ventilatoren verbauen. „Damit verbunden sind erhebliche Anforderungen an die Dokumentation, das Inverkehrbringen und die Ersatzteilversorgung“, erklärte Dr. Grilliat. Zwar dämpfe ein Transitionsjahr bis zum 24. Juli 2027 aktuell noch die Schmerzen, doch wer kann, sei als Anlagen- und Gerätehersteller dazu übergegangen, vollständige anstelle von unvollständigen Ventilatoren zu bestellen, um die Hürden der ErP2026 zu umgehen. Wer dazu nicht in der Lage ist, dem empfahl Dr. Grilliat sich schon heute eine für Ende des Jahres angekündigte neue Verbändeempfehlung zur Umsetzung der ErP 2026 vorzumerken.
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