Wer künftig unvollständige Ventilatoren komplettiert, ist Ventilatorhersteller

Beispiel für den Einsatz eines unvollständigen Radialventilators in einem RLT-Gerät. Der RLT-Hersteller integriert die Düse und gegebenenfalls noch die Tragspinne in der Trennwand. Dadurch vervollständigt der RLT-Gerätehersteller den Ventilator und wird somit zum Ventilatorhersteller. (Abb. © ebm-papst)

Jeden Dienstag informiert cci Branchenticker über Normen, Richtlinien, Gesetze und Verordnungen aus den Bereichen LüKK und TGA. Heute geht es um die ab 24. Juli 2026 umzusetzende Neufassung der Ökodesign-Verordnung 2024/1834 für Ventilatoren. Daraus ergeben sich insbesondere für Hersteller von LüKK-Geräten, die unvollständige Ventilatoren einsetzen, weitreichende Konsequenzen.

Bis zum 24. Juli 2027 ist zwar noch mehr als ein Jahr Zeit, doch dieses Datum sollten Hersteller von LüKK-Produkten bereits heute im Blick haben. Ab dann gelten gemäß Neufassung der Ökodesign-Verordnung 2024/1834 „Anforderungen an Ventilatoren, die von Motoren mit einer elektrischen Eingangsleistung zwischen 125 W und 500 kW angetrieben werden“ (kurz ErP 2026) verschärfte Anforderungen beim Einsatz unvollständiger Ventilatoren in LüKK-Geräten, die der Gerätehersteller komplettiert. Da in solchen Fällen der Gerätehersteller zum Ventilatorproduzent wird, ergeben sich für ihn weitreichende Folgen zur Darstellung der Ventilatoreffizienz, zu Dokumentations- und Informationspflichten (CE-Konformität) sowie Vorgaben an Ersatzteile.

Bereits ab dem 24. Juli 2026 ist nach einer Übergangszeit von zwei Jahren die erste Stufe der ErP 2026 in der Praxis umzusetzen. Dabei geht es insbesondere um verschärfte Grenzwerte an die Effizienz von Ventilatoren. Berücksichtigt werden dabei alle Bauarten von Ventilatoren, die als Einzelventilatoren betrieben werden oder beispielsweise in Lüftungs- und Klimageräten, Wärmepumpen, Flüssigkeitskühlsätzen, Rückkühlern, Verflüssigern und Ventilatorkonvektoren eingesetzt werden.

Im Fachbeitrag „Ab 24. Juli gelten neue Effizienzanforderungen an Ventilatoren und deren Einsatz in LüKK-Geräten“ stellt Dr. Julien Grilliat, Director Regulatory Affairs bei ebm-papst, Mulfingen, und Vorsitzender der Arbeitsgruppe Ventilatoren bei der Eurovent Industry Association, ausführlich die Grundlagen und Vorgaben der neuen ErP 2026 vor. Dabei erläutert der Autor auch die Konsequenzen für Gerätehersteller beim Einsatz von unvollständigen Ventilatoren und zeigt Lösungswege auf. Der Beitrag findet sich in cci Wissensportal unter der Artikelnummer cci32464cci324644.

Im Mai 2026 haben die Verbände Eurovent Industry Association, AMCA und EVIA ein Update des gemeinsam erstellten Dolument „FAQs on Regulation (EU) 2024/1834: Industry interpretation of ecodesign requirements for fans driven by motors with an electric input power between 125 W and 500 kW“ veröffentlicht (30 Seiten, englisch), das viele weitere Erläuterungen und Interpretationen der Verordnung enthält, siehe Anhänge.

Eine monatlich aktualisierte Übersicht zu mehr als 350 Normen, Richtlinien, Verordnungen und Gesetzen aus der LüKK und TGA findet sich in cci Wissensportal unter der Artikelnummer cci257169. In dieser nach Themenbereichen gegliederten Tabelle sind die Neuerscheinungen des Jahres 2026 und die über 130 technischen Regeln, zu denen die Redaktion Zusammenfassungen erstellt hat, farblich gekennzeichnet (mit zugehörigen Artikelnummern).

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