
Anlässlich des Referentenentwurfs des GModG pocht das VDMA Forum Gebäudetechnik auf die konsequente Umsetzung der EPBD, um Planungs- und Investitionssicherheit zu schaffen. Aber auch andere Verbände haben sich zum Referentenentwurf geäußert: „Druckfrisch“ liegt cci Branchenticker die Stellungnahme der TGA-Repräsentanz Berlin vor.
Die europäische Gebäuderichtlinie (EPBD) muss bis Ende Mai in nationales Recht umgesetzt werden. Vor diesem Hintergrund hat sich das Bundeskabinett am 13. Mai mit dem Referentenentwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) befasst. Das GModG soll das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablösen (cci Branchenticker hat berichtet: cci324253 und Torsten Wiegand hat kommentiert: cci324533). Fachverbände hatten nur eine Frist von wenigen Tagen, um zum neuen Entwurf Stellung zu nehmen. Am 5. Mai wurde der Referentenentwurf in die Verbändeanhörung gegeben, die bis zum 11. Mai lief. Der GModG-Entwurf wurde nur zwei Tage später, am 13. Mai, im Bundeskabinett beschlossen. Einige Branchenverbände haben inzwischen ihre Stellungnahmen an die Presse gegeben, aus denen cci Branchenticker im Folgenden zitiert.
VDMA Forum Gebäudetechnik: „Nur die konsequente Umsetzung der EPBD schafft Planungs- und Investitionssicherheit“
Ziel des neuen Gesetzes ist Vereinfachung, um langfristig mehr Planungs- und Investitionssicherheit zu schaffen. Allerdings führen die im Referentenentwurf vorgesehenen Ausnahmen und Übergangsregelungen sowie mietrechtliche Schutzmechanismen nach Ansicht des VDMA Forums Gebäudetechnik zu zusätzlicher Komplexität und erschweren eine europarechtskonforme Umsetzung der EPBD. „Der eigentliche Gamechanger für den Gebäudesektor ist die 1:1-Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie – das ist positiv. Die Abschaffung der bisherigen 65-%-Regelung ist noch keine Vereinfachung, wenn an ihre Stelle eine neue Heizungslogik mit komplizierten Ausnahmen und mietrechtlichen Schutzmechanismen tritt”, sagt Dr. Christopher Lange, Vorsitzender des VDMA Forums Gebäudetechnik, Berlin/Frankfurt.
Positiv bewertet das VDMA Forum Gebäudetechnik etwa den Erhalt zentraler Betreiberpflichten zur Heizungs‑ und Betriebsoptimierung sowie die Verankerung der Gebäudeautomation in den Gesetzentwurf. Diese Instrumente sind entscheidend, um im Gebäudebestand kurzfristig wirksame Effizienz‑ und CO₂‑Minderungspotenziale zu heben. Kritisch bewertet das Forum unter anderem, dass die auf der EPBD 2018 basierenden Regelungen zur Gebäudeautomation in größeren Nichtwohngebäuden abgeschafft und faktisch bis zum Ende des Jahrzehnts aufgeschoben werden sollen. Robert Hild, Geschäftsführer der VDMA Fachverbände Allgemeine Lufttechnik (ALT) sowie Aufzüge und Fahrtreppen, sagt: „Nur die konsequente Umsetzung der EPBD schafft Planungs- und Investitionssicherheit. Dies bedeutet, europarechtskonforme Vorgaben, besonders zur Gebäudeautomation, zu berücksichtigen. Daneben gibt es einzelne Maßnahmen im Gebäudebetrieb, etwa bei der Entlüftung von Aufzugsschächten, die im Gesetzentwurf bislang keine Rolle spielen. Außerdem muss die Wärmerückgewinnung als Option im Gebäudemodernisierungsgesetz verankert werden.“
Die offizielle Stellungnahme des VDMA Forums Gebäudetechnik steht unter Anhänge.
TGA-Repräsentanz Berlin: „Schritt in die richtige Richtung“
Am gestrigen Dienstag, 19. Mai, hat die TGA-Repräsentanz Berlin (Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung, BTGA; Fachverband Gebäude-Klima, FGK; Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte; Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe, VDKF und der VDMA-Fachverband Allgemeine Lufttechnik) ihre Stellungnahme zum Entwurf des GModG übermittelt. Die Bundesregierung verfolgt mit dem Entwurf des GModG das Ziel, die anhaltende Unsicherheit rund um das sogenannte Heizungsgesetz zu beenden und zugleich die Vorgaben der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD 2024) in nationales Recht zu überführen. Die TGA-Repräsentanz Berlin und die sie tragenden Verbände begrüßen diese Zielsetzung grundsätzlich. Insbesondere die stärkere Technologieoffenheit des Gesetzentwurfs stellt aus Sicht der Technischen Gebäudeausrüstung einen Schritt in die richtige Richtung dar. Die Mitgliedsunternehmen der TGA-Verbände verfügen über das notwendige Wissen und die fachliche Expertise, um die gesetzlichen Vorgaben kompetent und praxistauglich umzusetzen.
Gleichzeitig merkt der Verbändeverbund kritisch an, dass die Wärmepumpe als zentrale Schlüsseltechnologie für die Dekarbonisierung des Gebäudesektors im Gesetzentwurf deutlich an Bedeutung verliert. Echte Technologieoffenheit setzt zudem voraus, dass die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen technologieübergreifend konsistent ausgestaltet werden. Dazu gehören insbesondere ein ausgewogenes Verhältnis von Strom- und Gaspreisen sowie die stärkere Berücksichtigung weiterer klimawirksamer Maßnahmen wie Abwärmenutzung, Wärmerückgewinnung und Rückgewinnung von Kälte neben der bislang vorgesehenen Solarthermie.
Mit Sorge betrachten die TGA-Repräsentanz Berlin und ihre Verbände zudem die vorgesehene Abkehr von der bisherigen 65-%-Quote für regenerative Energien beim Heizungstausch. Diese Quote war bislang ein zentrales Instrument zur CO₂-Minderung im Gebäudesektor. Die im Referentenentwurf vorgesehene Ausgestaltung der Bio-Treppe wird nach Einschätzung der Verbände nicht dazu beitragen, die Klimaziele in vergleichbarer Weise zu erreichen. Das von der Bundesregierung im März 2026 vorgelegte Klimaschutzprogramm zeigt bereits heute, dass im Gebäudesektor erhebliche Zielverfehlungen bestehen. Vor diesem Hintergrund ist es ausdrücklich zu begrüßen, dass der Gesetzentwurf eine verpflichtende Evaluierung vorsieht. Eine Überprüfung der Wirksamkeit der vorgesehenen Maßnahmen ist notwendig, um gegebenenfalls frühzeitig nachsteuern zu können. Der im Gesetzentwurf vorgesehene Evaluierungszeitpunkt im Jahr 2030 erscheint dafür jedoch zu spät. Angesichts der wiederholten Zielverfehlungen im Gebäudesektor und mit Blick auf das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 sollten die Ergebnisse des Evaluierungsberichts deutlich früher vorgelegt werden – spätestens Anfang 2029.
Aktuell entsteht der Eindruck, dass die Novellen des GModG, der Wärmelieferverordnung (WärmeLV) und des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) nicht hinreichend aufeinander abgestimmt sind. Darüber hinaus droht die Lenkungswirkung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) geschwächt zu werden, wenn Gebietsausweisungen für Fernwärme zukünftig keine regulatorischen Konsequenzen mehr entfalten. Das wirft zugleich die Frage auf, wie die Wirtschaftlichkeit und Planungssicherheit von Wärmenetzen in ausgewiesenen Gebieten künftig gewährleistet werden sollen. Die TGA-Repräsentanz Berlin appelliert daher an die Gesetz- und Verordnungsgeber, die Novellen besser miteinander zu verzahnen und Übergangsregelungen für bereits abgeschlossene Wärmepläne vorzusehen.
Darüber hinaus sollte die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand im GModG deutlich stärker verankert werden. Gerade öffentliche Gebäude können wichtige Impulse für die Transformation des Gebäudesektors setzen und zur Akzeptanz „klimafreundlicher“ Technologien beitragen. Positiv hervorzuheben ist die Aktualisierung zahlreicher Normenverweise im Gesetzentwurf, auch wenn das noch nicht durchgängig an allen Stellen gelungen ist.
Die offizielle Stellungnahme der TGA-Repräsentanz Berlin steht unter Anhänge.
BDH: „Vermieter könnten Investitionen in moderne und effiziente Heizsysteme zurückstellen“
Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH), Köln/Berlin, begrüßt, dass die Bundesregierung nach Monaten des Wartens den Entwurf des GModG in die Ressortabstimmung gegeben hat. Der Entwurf markiert aus Sicht des Spitzenverbandes der Heizungsindustrie einen Kurswechsel hin zu weniger Bürokratie und einer stärkeren Marktorientierung bei der Heizungsmodernisierung. Zentrale Änderung des Entwurfs ist die Abschaffung der bislang geltenden Verpflichtung, beim Einbau neuer Heizungen einen Anteil von mindestens 65 % regenerativer Energien nachzuweisen. Gleichzeitig entfallen die aus Sicht der BDH komplexen Regelungen des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG), insbesondere § 71.
Im Rahmen einer ersten Bewertung befürwortet der Verband, dass zur Erfüllung der sogenannten Biotreppe neben dem Einsatz von biogenen gasförmigen und flüssigen Energieträgern weitere Optionen wie beispielsweise Solarthermie und hybride Heizsysteme berücksichtigt werden. Kritisch sieht der BDH hingegen die vorgesehenen Regelungen zum Mieterschutz. Zwar unterstützt der Verband ausdrücklich eine sozial ausgewogene Modernisierung des veralteten Anlagenbestands. Die geplanten Maßnahmen könnten jedoch dazu führen, dass Vermieter Investitionen in moderne und effiziente Heizsysteme zurückstellen. Ebenso lässt der Entwurf die Kostenwirkung andere Heizungsoptionen wie Fernwärme unberücksichtigt und untergräbt damit den eigenen Anspruch, mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz gleichzeitig für Technologieoffenheit und Mieterschutz zu sorgen.
Insgesamt bietet der Entwurf aus Sicht des BDH die Chance, die langanhaltende Verunsicherung durch einen verlässlichen ordnungspolitischen Rahmen für alle Beteiligten zu beenden. Dafür bedarf es nun eines zügigen Abschlusses des Gesetzgebungsverfahrens. Der Verband warnt in diesem Zusammenhang davor, die Fristverschiebung hinsichtlich der kommunalen Wärmeplanung für eine langwierige politische Debatte auszureizen. Der Markt braucht wieder Ruhe und Verlässlichkeit, vor allem auch im Kontext der Förderung (BEG) sei Stabilität erforderlich, um den veralteten Anlagenbestand auszutauschen.
GdW: „Wichtige Punkte noch offen“
Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW, Berlin, bewertet den GModG-Referentenentwurf nach einer ersten, schnellen Einschätzung als wichtigen Schritt hin zu mehr Flexibilität in der Wärmewende, sieht jedoch einige Fragezeichen mit Blick auf Praxistauglichkeit, Wirtschaftlichkeit und Skalierbarkeit für Mietwohnungsbestände. „Der Entwurf geht in die richtige Richtung, weil er starre Vorgaben auflöst und mehr Technologieoffenheit ermöglicht. Für die Wohnungswirtschaft ist das ein notwendiger Schritt, um der Vielfalt der Bestände gerecht zu werden“, sagt GdW-Präsident Axel Gedaschko.
Die neu gewonnene Flexibilität muss aber auch tatsächlich zu wirtschaftlich tragfähigen Lösungen führen. Mehr Wahlfreiheit hilft nur dann, wenn die jeweils kosteneffizienteste Lösung im Bestand auch rechtssicher umsetzbar ist. Genau hier bestehen noch Unsicherheiten.
Der Entwurf lässt unterschiedliche technologische Pfade zu und ist damit grundsätzlich geeignet, Investitionen zu erleichtern. Kritisch sieht der GdW, dass der Entwurf trotz des Anspruchs auf Vereinfachung weiterhin durch zahlreiche Detailvorgaben, Nachweispflichten und Übergangsregelungen geprägt ist. „Der angekündigte Paradigmenwechsel hin zu einem einfacheren und praxistauglicheren System ist bislang nur teilweise eingelöst“, sagt Gedaschko. Zudem bleiben zentrale Fragen der Wärmeversorgung ungelöst. Insbesondere bei Fernwärme und Wärmeliefermodellen fehlt es weiterhin an Transparenz, verlässlichen Preisstrukturen und rechtssicheren Rahmenbedingungen für Wohnungsunternehmen.
BEE: „Entwurf verlängert das Leben fossiler Heizungen künstlich“
Der vorliegende Entwurf zum neuen GModG droht, weder die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie zu erfüllen, noch den Transformationspfad im Wärmesektor zuverlässig zu gestalten. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE), Berlin, befürchtet insgesamt Rückschritte in der Wärmewende. Die EU-Gebäuderichtlinie gibt verbindlich vor, dass die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen müssen, um den gesamten Gebäudebestand 2050 zu 100 % klimaneutral mit Wärme zu versorgen. Die Biotreppe, die die Wirkung der 65-%-Nutzungspflicht für regenerative Wärme ersetzen soll, sieht bis 2040 aber nur einen Anteil von 60 % regenerative Energien in neu installierten Heizungen vor. Dies sei für die Erreichung des Ziels der Klimaneutralität nicht ambitioniert genug, kritisiert BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser.
„Die Biotreppe ist in ihrer jetzigen Ausgestaltung zu unambitioniert. Vom 65 %-Ziel auf nur 60 % in 2040 ist ein klarer Rückschritt. Das heißt im Umkehrschluss, dass auch in 14 Jahren noch 40 % der in neu eingebauten Heizungen genutzten Brennstoffe fossile Energien sein dürfen. Hinzu kommen die Bestandsanlagen. Hier will die Bundesregierung ermöglichen, diese unbegrenzt weiter nur mit fossilen Brennstoffen zu betreiben. Das Einsatzverbot für fossile Brennstoffe in Heizungsanlagen ab 2045 muss bestehen bleiben, wenn die Klimaziele erreicht werden sollen“, so Heinen-Esser.
Auch die Anforderungen an Hybridheizungen bleiben laut BEE deutlich hinter den Anforderungen einer wirksamen Wärmewende zurück. Werden eine Wärmepumpe oder Biomasse-Heizung in Kombination mit fossilen Brennstoffen eingebaut, müssen bis 2035 nur 15 % der Wärme von der regenerativen Heizung bereitgestellt werden. Hier lauere die Gefahr, dass sich Hausbesitzer beim Heizungswechsel für Minimallösungen entscheiden, die die nächsten Biotreppenstufen nicht im Blick haben.
Daneben kritisiert der BEE fehlende Klarheit im Umgang mit fossilen Heizungen, die seit 2024 bis zum Inkrafttreten der neuen Regelungen eingebaut wurden. In den Eckpunkten war noch vorgesehen, auch für diese Bestände eine Biotreppe anzuwenden – im Referentenentwurf findet sich diese Regelung jedoch nicht mehr wieder.
Die offizielle Stellungnahme des BEE steht unter Anhänge.
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