Gebäude und Technik im neuen Koalitionsvertrag

Titelseite des Koalitionsvertrags zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), Bündnis 90 / Die Grünen und den Freien Demokraten (FDP)
Titelseite des Koalitionsvertrags zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), Bündnis 90/Die Grünen und den Freien Demokraten (FDP)

Am Mittwochnachmittag haben die drei künftigen Regierungsparteien in einer einstündigen Pressekonferenz ihre politischen Ziele für die kommenden Jahre vorgestellt. Was soll sich im Bereich Gebäude ändern, was ist in diesem Sektor geplant? Angekündigt wurde eine Überarbeitung des Klimaschutzgesetzes und des Gebäudeenergiegesetzes.

Seit Veröffentlichung des 178 Seiten umfassenden Koalitionsvertrags „Mehr Fortschritt wagen – Bündnis Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ (Link weiter unten) wurden viele Themen daraus, besonders Klimaschutz und Digitalisierung, im Hinblick auf Inhalte, Umsetzungs(chancen) und Konsequenzen in allen Medien aufgegriffen, ausführlich diskutiert und kommentiert. Ohne hier tiefer in Details einzusteigen, kam dabei aber der Bereich „Gebäude“ kaum ins Gespräch. Daher hat cci Branchenticker nachfolgend entsprechende Passagen aus dem Vertrag herausgesucht.

Klimaschutz im Gebäudebereich (ab Seite 90):
„Im Rahmen des Klimaschutzsofortprogramms führen wir 2022 nach dem Auslaufen der Neubauförderung für den KfW-Effizienzhausstandard 55 (EH 55) ein Förderprogramm für den Wohnungsneubau ein, das insbesondere die Treibhausgas-Emissionen (THG-Emissionen) pro m² Wohnfläche fokussiert und ändern das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wie folgt: Zum 1. Januar 2025 soll jede neu eingebaute Heizung auf der Basis von 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden; zum 1. Januar 2024 werden für wesentliche Ausbauten, Umbauten und Erweiterungen von Bestandsgebäuden im GEG die Standards so angepasst, dass die auszutauschenden Teile dem EH 70 entsprechen; im GEG werden die Neubau-Standards zum 1. Januar 2025 an den KfW-EH 40 angeglichen. Daneben können im Rahmen der Innovationsklausel gleichwertige, dem Ziel der THG-Emissionsreduzierung folgende Maßnahmen eingesetzt werden.“

Erneuerbare Energien (ab Seite 55):
Interessante, auch Gebäude betreffende Ergänzungen dazu, findet man ab Seite 55 des Vertrags mit folgenden zusammengefassten Inhalten und Zielen:
Das Klimaschutzprogramm (KSG) wird (modifiziert) weitergeführt und es wird ein Klimaschutz-Sofortprogramm eingeführt. Bis 2030 wird ein Strombedarf von 680 bis 750 Mrd. kWh erwartet, der dann zu über 80 % aus regenerativen Energien gedeckt werden soll. Dazu ist ein Ausbau der Photovoltaik auf eine Leistung von 200 GW vorgesehen. Alle geeigneten Dachflächen sollen künftig für die Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten soll dies verpflichtend, bei privaten Neubauten soll es die Regel werden.

Link zum gesamten Koalitionsvertrag: Hier.

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Ein Kommentar zu “Gebäude und Technik im neuen Koalitionsvertrag

  1. Da sieht man wieder, dass Politiker kaum Ahnung haben.
    Nur mit „Neubauten“ wird man das Ziel nicht schaffen – zumal jetzt der Bau“boom“ abgewürgt wird.
    Beim Wohnungsbau sowieso mit all den Sticheleien gegen die Investoren.
    Und dass man nur „geneigte“ Dachflächen bestücken will, ist auch ein Witz – bei Flachdächern geht das
    auch recht gut mit der PV.

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