GEG-Neuerungen zur Energetischen Inspektion auf einen Blick

Seit der Einführung des GEG ist nun auch der nächste Termin zur energetischen Inspektion einer Klimaanlage im Gebäudeenergieausweis anzugeben. (Abb. © Sauter-Cumulus)

Mit dem Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) Ende 2020 haben sich mehrere Änderungen bei den verpflichtend auszuführenden energetischen Inspektionen an Klimaanlagen ergeben. Die Sauter-Cumulus GmbH hat wichtige Punkte in einem Flyer zusammengefasst.

Die energetische Inspektion von Klimaanlagen mit Leistungen über 12 kW wird im neuen GEG in den Paragraphen 74 bis 78 behandelt. Wichtige Neuheiten sind zum Beispiel die Einführung einer Leistungsrenze von unter und über 70 kW und ein Stichprobenverfahren, wodurch die Anzahl der zu inspizierenden Anlagen reduziert werden kann. Ganz entfallen darf die Inspektion, sofern die Klimaanlagen über ein Gebäudeautomationssystem mit Energiemanagement kontinuierlich überwacht und in der Effizienz überprüft werden. Dabei sind die Auflagen an die MSR hoch und werden bislang nur in seltenen Fällen erreicht. Was genau benötigt wird, lässt sich der GEFMA Richtlinie 124-5 entnehmen, die die Anforderungen an die Gebäudeautomation etwas ausführlicher erläutert. Den Sauter-Flyer zur energetischen Inspektion finden Sie hier.

Weitere wichtige Beiträge zur Energetischen Inspektion von Klimaanlagen finden Sie in cci Wissensportal unter folgenden Artikelnummern:
– GEFMA-Richtlinie 124-5: Empfehlungen zur Umsetzung der Energetischen Inspektion nach Gebäudeenergiegesetz – Artikelnummer cci121390
– Zusammenfassung: Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt seit November 2020 – Artikelnummer cci90734
– Die DIN SPEC 15240 „Energetische Inspektion von Klimaanlagen“ – Artikelnummer cci76433

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