Leser helfen Lesern: Außenluftansaugung zur Kellerlüftung über Lichtschacht

(Abb. © banphote/adobe.stock.com)

Für eine Kellerlüftung in einem Mehrfamilienhaus hat ein Planer die Ansaugung der Außenluft über einen nach oben offenen Lichtschacht vorgesehen. Nun reklamiert der Bauherr, dass eine solche Ausführung nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspreche. Hat ein Leser von cci Branchenticker Erfahrungen mit einer solchen Lösung und kann helfen?

Wie der anfragende Planer schildert, hat ein zwischenzeitlich insolventes Planungsbüro die Luftansaugung zur Kellerlüftung eines Mehrfamilienhauses über einen nach oben offenen Lichtschacht projektiert. Der nun beauftragte Planer soll die Planung fortführen und wird dabei mit dem Einwand des Bauherrn konfrontiert, dass die bisher vorgesehene Lösung mit Luftansaugung über den Lichtschacht gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstoße. Konkret schildert der Planer die Sachlage wie folgt:

„Wir überarbeiten gerade die Planung eines Kollegen zur Kellerlüftung für den Neubau eines Mehrfamilienhauses in Nordrhein-Westfalen. Bei der geplanten Lösung wird die Außenluft über einen Kellerlichtschacht angesaugt und über eine Brandschutzklappe mit Federrücklaufmotor, Schalldämpfer, Ventilator und Luftleitungsnetz in die Kellerräume der Mieter verteilt. Über ein zweites Luftleitungsnetz wird die Luft in Waschräumen und sonstigen Kellerräumen abgesaugt und abgeführt. Das Schema und der Grundrissausschnitt verdeutlichen die geplante Ausführung.

Das Schema der Kellerlüftung
Planausschnitt für die Kellerlüftung

Die Lichtschächte befinden sich in den Gärten von EG-Wohnungen, sind nach oben offen, nicht tief, die Ansaugung der Außenluft befindet sich knapp unter Kellerdeckenniveau. Oberkante Terrain ist Oberkante Fertigfußboden Erdgeschoß. Eine mögliche Ansaugung von Luft aus Müllräumen, Heizungsräumen oder anderen Abluftöffnungen ist nicht gegeben. Der Wunsch des Bauherrn besteht darin, die Luftansaugung über Ansaugtürme zu realisieren. Dies erfordert unsererseits einen Mehraufwand an Planungsleistung, den wir gern honoriert hätten.

Es stellt sich nun die Frage, ob die zuvor geschilderte, gewählte Lichtschachtvariante zur Außenluftansaugung gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt. Der Bauherr wünscht nun von uns als „nachgeschaltetem“ Planer den Nachweis einer Normenkonformität.“

Hat ein Leser möglicherweise Erfahrungen mit einer solchen Lösung und kann weiterhelfen? Antworten Sie bitte an redaktion@cci-dialog.de.

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2 Kommentare zu “Leser helfen Lesern: Außenluftansaugung zur Kellerlüftung über Lichtschacht

  1. Außenluft für eine Lüftungsanlage durch einen Lichtschacht anzusaugen ist immer gewagt und muss mit dem Bauherrn vorher vereinbart werden. Nachströmende Außenluft für die Verbrennung im Wärmeerzeuger ist aber zu akzeptieren. Im Text zu dieser geplanten Lüftung ist kein Luftfilter erwähnt, aber in der Zeichnung enthalten. Da über den Boden und dann in den Lichtschacht oft Laub und im Garten auch Obst herabfällt und vergammelt ist der Ansaug über einen Lichtschacht nicht zu empfehlen, die Verantwortung, wenn so Keime planmäßig in alle Kellerräume gelangen, Keime werden bei normalen Grobfiltern nicht abgeschieden, ist die Verantwortung ein Malheur verursacht zu haben für den Planer groß. Der Ansaug sollte deshalb 3m über dem Erdreich sein. – Erst wenn vereinbart wird, dass der Boden um den Lichtschacht herum immer frei und sauber gehalten wird, der Lichtschacht schon feinmaschig von Laub und anderem freigehalten wird haben wir, wenn es nicht anders ging in Absprache mit dem Bauherrn einen Ansaug aus einem Lichtschacht geplant. Natürlich mit Filtern. Der Ansaug durch ein Wetterschutzgitter aus einem Lichtschacht hat eine dauerhaft höhere Ansauggeschwindigkeit, alles bei einer Fensterlüftung über ein offenes Fenster vom Keller in den Lichtschacht. Mit höherer Geschwindigkeit werden immer auch Laub und anderes erfasst, das Laub haftet am Gitter und von der Oberfläche der Blätter werden Ablagerungen angesaugt. – Natürlich ist die Nutzung der Kellerräume dabei zu bedenken. Bei der Belüftung eines Pelletlagers oder reinen Abstellraum sind die Ansprüche geringer. Aber schon das Trocknen von Wäsche erhöht die Anforderungen an die Sauberkeit der Luft.

    Ich habe zu diesem Kommentar nicht die Normen und Regeln im Einzelnen durchgesehen und nur nach meinem Empfinden diese Situation beurteilt. Luftnachströmung aus Lichtschächten über schräggestellte Fensterchen ja, mit Ventilator für Räume, die von Menschen genutzt werden oder Wäsche für den Menschen getrocknet wird nur mit großer Vorsicht.

  2. Hallo cci-Team,
    die Frage nach Normenkonformität kann ich Ihnen nicht beantworten.
    Vielleicht hilft jedoch ein Praxis-Hinweis zu meinem vor ca. 16 Jahren installiertem Lüftungsgerät von Alpha-Innotec in Kelleraufstellung. Evtl. kann hier Alpha-Innotec auf ihre damaligen Planungsgrundlagen & Normen verweisen.

    Erfahrungen zur Installation:
    Die Zuluft wurde ca. 2 m über dem Boden in einem in der Hauswand eingebrachten Luftkanal geführt. Vorwärmung der Luft + Vorfilterung (dringend zu empfehlen, mind. halbjährliche, besser vierteljährliche Wartung des Vorfilters erforderlich).

    Die Abluft wurde kellerseitig in den Lichtschacht der Zuluft für die im Keller aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe ausgeführt.
    Problematisch ist hierbei der bekannte Effekt einer sich vergrauenden Außenwand durch die aufsteigende warme und feuchte Abluft, wenn die Wärmepumpe nicht arbeitet.

    Mit freundlichen Grüßen
    Hans-Martin Weber

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