Leser helfen Lesern: Außenluftansaugung zur Kellerlüftung über Lichtschacht

(Abb. © banphote/adobe.stock.com)

Für eine Kellerlüftung in einem Mehrfamilienhaus hat ein Planer die Ansaugung der Außenluft über einen nach oben offenen Lichtschacht vorgesehen. Nun reklamiert der Bauherr, dass eine solche Ausführung nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspreche. Hat ein Leser von cci Branchenticker Erfahrungen mit einer solchen Lösung und kann helfen?

Wie der anfragende Planer schildert, hat ein zwischenzeitlich insolventes Planungsbüro die Luftansaugung zur Kellerlüftung eines Mehrfamilienhauses über einen nach oben offenen Lichtschacht projektiert. Der nun beauftragte Planer soll die Planung fortführen und wird dabei mit dem Einwand des Bauherrn konfrontiert, dass die bisher vorgesehene Lösung mit Luftansaugung über den Lichtschacht gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstoße. Konkret schildert der Planer die Sachlage wie folgt:

„Wir überarbeiten gerade die Planung eines Kollegen zur Kellerlüftung für den Neubau eines Mehrfamilienhauses in Nordrhein-Westfalen. Bei der geplanten Lösung wird die Außenluft über einen Kellerlichtschacht angesaugt und über eine Brandschutzklappe mit Federrücklaufmotor, Schalldämpfer, Ventilator und Luftleitungsnetz in die Kellerräume der Mieter verteilt. Über ein zweites Luftleitungsnetz wird die Luft in Waschräumen und sonstigen Kellerräumen abgesaugt und abgeführt. Das Schema und der Grundrissausschnitt verdeutlichen die geplante Ausführung.

Das Schema der Kellerlüftung
Planausschnitt für die Kellerlüftung

Die Lichtschächte befinden sich in den Gärten von EG-Wohnungen, sind nach oben offen, nicht tief, die Ansaugung der Außenluft befindet sich knapp unter Kellerdeckenniveau. Oberkante Terrain ist Oberkante Fertigfußboden Erdgeschoß. Eine mögliche Ansaugung von Luft aus Müllräumen, Heizungsräumen oder anderen Abluftöffnungen ist nicht gegeben. Der Wunsch des Bauherrn besteht darin, die Luftansaugung über Ansaugtürme zu realisieren. Dies erfordert unsererseits einen Mehraufwand an Planungsleistung, den wir gern honoriert hätten.

Es stellt sich nun die Frage, ob die zuvor geschilderte, gewählte Lichtschachtvariante zur Außenluftansaugung gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt. Der Bauherr wünscht nun von uns als „nachgeschaltetem“ Planer den Nachweis einer Normenkonformität.“

Hat ein Leser möglicherweise Erfahrungen mit einer solchen Lösung und kann weiterhelfen? Antworten Sie bitte an redaktion@cci-dialog.de.

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4 Kommentare zu “Leser helfen Lesern: Außenluftansaugung zur Kellerlüftung über Lichtschacht

  1. Sehr geehrter Herr Stahl, auch ich möchte meinen Kommentar zu dem genannten Außenluftansaugproblem darlegen. Leider kenne ich nicht die gesamte Planung aber:

    Die Bemerkungen meiner Vorkommentatoren insbesondere von Herrn Siegesmund sind vollkommen richtig und zu beachten. Was mir in der Historie fehlt ist die Aussage, ob es denn eine nach HOAI geforderte Grundlagenermittlung und sonstige Vorplanungen gab, die ggf. mit entsprechenden Hinweisen mit dem Betreiber/Bauherrn abgestimmt waren. Was soll denn vom jetzigen Planer genau überarbeitet werden? Sind da noch andere Punkte umzuplanen? Eine neue Planungsaufgabe ist ja wohl für den neuen Planer immer honorarfähig, da offenbar Mehrkosten entstehen oder? Was ist ein „nachgeschaltete“ Planer, den Begriff kenne ich nicht. Eine bisherige Planung kommentarlos ohne die von den Kollegen genannten Einschränkungen genannten Bemerkungen und Bedenken weiterhin umzusetzen finde ich fahrlässig und zieht ggf. weitere Schadensersatzforderungen nach sich.
    >>Die neue Fachplanung ist eigenständig und alleinverantwortlich vom neuen Planer umzusetzen. Wenn ein Bauherr schon den Einwand führt, dass die alte Planung der a.a.R.d.T. nicht entspricht, muss mit Sicherheit das Konzept überarbeitet werden, allerdings würde ich gerne wissen, gegen welche Regel laut Bauherr die Planung genau verstoßen sollte.
    Der genannte erforderliche Mehraufwand an Planungsleistung für eine Ansaugung über Türme (es geht auch über eine einfache Rohrleitung) ist dann n.m.M immer honorarfähig. Die Entscheidung trifft dann der Nutzer oder Betreiber.

    Zur Sachlage:
    – Es handelt sich offenbar um untergeordnete Räume, die gelüftet werden sollten, also nicht um Aufenthaltsräume für einen Daueraufenthalt, aber es gelten wohl die Anforderungen der VDI 6022. Auch ohne diese genau zu zitieren kann über eine Hygiene-Erstinspektion die hygienische Beurteilung bewertet werden, welche Maßnahmen erforderlich sind um die Anforderungen in den Außenluftleitungen
    – Leider kann ich die Bauteile und Daten im Schema und der Zeichnung nicht genau genug erkennen, aber nach meiner Einschätzung lassen sich bei richtiger Filterstufe die Auswirkungen von Staub und Schmutz gut ausfiltern, (am Besten zweistufig) dies gilt nicht für Gase o.ä.
    – Die Gefahr der Keimbildung im Schacht und im Filter ist durch wirksame und prüfbare Wartung und Kontrolle beherrschbar aber aufwendig, das ist mit dem Betreibern abzuklären, denn auch der genannte Ansaugturm ist zu reinigen. Dies gilt auch für das Schneeräumen im Winter.
    – Ansaugtürme schützen die Außenluft nicht vor Schmutz, dies kann nur eine entsprechende Filterung.
    – Schwieriger sehe ich die Luftgeschwindigkeit in der Außenluftansaugung, diese sollte gering sein (< 2,0 m), damit Schnee und Feuchtigkeit nicht mitgerissen werden können. - Was ich nicht verstehe ist der Einbau der Brandschutzklappe, obwohl der Anfragende beschreibt "Eine mögliche Ansaugung von Luft aus Müllräumen, Heizungsräumen oder anderen Abluftöffnungen ist nicht gegeben." Wie hat er das festgestellt? Ist die MLüAR eingehalten oder nicht? - Das Detail im Schnitt ist unklar, da sehe ich einige Fehler. Schema und Grundrisse scheinen nicht deckungsgleich. - Wozu die "Weitwurfdüse" im Kellerflur? - Wieso muss die Nachströmung über eine Zuluftanlage erfolgen? Die Nachströmluft wird für den Waschraum ja sowieso aus dem Flur entnommen!? Reicht einen Überströmung aus den Kellern nicht aus? >>Die Fachplanung erscheint aus mehreren Gründen sehr fraglich!

  2. Ich habe mal die KI gefragt:

    1. Mindesthöhe über Gelände
    Frühere Normen (z. B. alte DIN 1946) forderten explizit mindestens 3 m über Erdniveau.
    Aktuelle Richtlinien (VDI 6022 Blatt 1, DIN EN 16798-3, VDI 3803) fordern, dass die Lage so gewählt werden muss, dass keine negative Beeinflussung der Ansaugluftqualität durch Staub, Schmutz, Blätter, Insekten, Abgase, Radon oder Spritzwasser erfolgt.
    Empfohlen wird weiterhin eine Höhe von mindestens 1,5-facher erwarteter Schneehöhe (oft ≥ 0,5–1 m, besser deutlich mehr) oder eine risikobasierte Bewertung. Erdgleiche Ansaugung erfüllt das in der Praxis selten.

    2. Hygienische Risiken (VDI 6022)
    Lichtschächte sammeln typischerweise Laub, Pollen, Staub, Tierhaare, Feuchtigkeit und Schmutz.
    Hohes Risiko für Verschmutzung der Filter und des gesamten Zuluftkanals → erhöhte Gefahr von Mikroorganismen (Schimmel, Bakterien).
    Die Zuluftqualität darf nicht schlechter sein als gesundheitlich zuträgliche Außenluft – bei erdgleicher Ansaugung im Schacht ist das oft nicht gegeben.

    3. Weitere technische Probleme
    Eindringen von Wasser (Regen, Spritzwasser, Hochwasser) → Korrosion, Kondensat, Frostschäden.
    Schlechte Zugänglichkeit für Reinigung und Wartung.
    Mögliche Kurzschlussströmung mit Fortluft oder anderen Emissionen.
    Brandschutz- und Entrauchungsaspekte können kompliziert werden.

    Wann könnte es trotzdem akzeptabel sein?
    Nur in sehr gut begründeten Ausnahmefällen (z. B. bei aufwendigen Schutzmaßnahmen):
    Sehr hochwertige Abdeckung / Wetterschutzhaube mit Insekten- und Laubschutz.
    Zusätzliche grobe Vorfilterung.
    Regelmäßige (häufigere) Wartung und Hygieneinspektionen.
    Risikobewertung und Dokumentation durch Fachplaner.

  3. Außenluft für eine Lüftungsanlage durch einen Lichtschacht anzusaugen ist immer gewagt und muss mit dem Bauherrn vorher vereinbart werden. Nachströmende Außenluft für die Verbrennung im Wärmeerzeuger ist aber zu akzeptieren. Im Text zu dieser geplanten Lüftung ist kein Luftfilter erwähnt, aber in der Zeichnung enthalten. Da über den Boden und dann in den Lichtschacht oft Laub und im Garten auch Obst herabfällt und vergammelt ist der Ansaug über einen Lichtschacht nicht zu empfehlen, die Verantwortung, wenn so Keime planmäßig in alle Kellerräume gelangen, Keime werden bei normalen Grobfiltern nicht abgeschieden, ist die Verantwortung ein Malheur verursacht zu haben für den Planer groß. Der Ansaug sollte deshalb 3m über dem Erdreich sein. – Erst wenn vereinbart wird, dass der Boden um den Lichtschacht herum immer frei und sauber gehalten wird, der Lichtschacht schon feinmaschig von Laub und anderem freigehalten wird haben wir, wenn es nicht anders ging in Absprache mit dem Bauherrn einen Ansaug aus einem Lichtschacht geplant. Natürlich mit Filtern. Der Ansaug durch ein Wetterschutzgitter aus einem Lichtschacht hat eine dauerhaft höhere Ansauggeschwindigkeit, alles bei einer Fensterlüftung über ein offenes Fenster vom Keller in den Lichtschacht. Mit höherer Geschwindigkeit werden immer auch Laub und anderes erfasst, das Laub haftet am Gitter und von der Oberfläche der Blätter werden Ablagerungen angesaugt. – Natürlich ist die Nutzung der Kellerräume dabei zu bedenken. Bei der Belüftung eines Pelletlagers oder reinen Abstellraum sind die Ansprüche geringer. Aber schon das Trocknen von Wäsche erhöht die Anforderungen an die Sauberkeit der Luft.

    Ich habe zu diesem Kommentar nicht die Normen und Regeln im Einzelnen durchgesehen und nur nach meinem Empfinden diese Situation beurteilt. Luftnachströmung aus Lichtschächten über schräggestellte Fensterchen ja, mit Ventilator für Räume, die von Menschen genutzt werden oder Wäsche für den Menschen getrocknet wird nur mit großer Vorsicht.

  4. Hallo cci-Team,
    die Frage nach Normenkonformität kann ich Ihnen nicht beantworten.
    Vielleicht hilft jedoch ein Praxis-Hinweis zu meinem vor ca. 16 Jahren installiertem Lüftungsgerät von Alpha-Innotec in Kelleraufstellung. Evtl. kann hier Alpha-Innotec auf ihre damaligen Planungsgrundlagen & Normen verweisen.

    Erfahrungen zur Installation:
    Die Zuluft wurde ca. 2 m über dem Boden in einem in der Hauswand eingebrachten Luftkanal geführt. Vorwärmung der Luft + Vorfilterung (dringend zu empfehlen, mind. halbjährliche, besser vierteljährliche Wartung des Vorfilters erforderlich).

    Die Abluft wurde kellerseitig in den Lichtschacht der Zuluft für die im Keller aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe ausgeführt.
    Problematisch ist hierbei der bekannte Effekt einer sich vergrauenden Außenwand durch die aufsteigende warme und feuchte Abluft, wenn die Wärmepumpe nicht arbeitet.

    Mit freundlichen Grüßen
    Hans-Martin Weber

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