Leserstimmen: Fossile Heizungsrallye, Mindestabstände, Luftführung und die ISH

(Abb. © tadamichi/stock.adobe.com)
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Die „fossile Heizungsrallye“, (Mindest)Abstände von Außenluftansaugungen und Fortluftöffnungen, Besonderheiten bei der Luftführung sowie die ISH beschäftigen unsere Leser. Lesen Sie hier Auszüge aus Leserkommentaren zu Meldungen in cci Branchenticker und zu Beiträgen in cci Wissensportal.

In der Rubrik „Leser helfen Lesern“ ((Artikelnummer cci199975), gab Dr. Manfred Stahl am 31. März eine Leserfrage an die LüKK-Gemeinschaft weiter. Darin geht es um (Mindest)Abstände von Außenluftansaugungen und Fortluftöffnungen, die sich auf einem Gebäudeflachdach befinden.
Martin Törpe antwortete: „Ich denke, keine Norm kann verbindliche Abstände von Zu- und Abluftöffnungen für alle Einbausituationen behandeln. Grundsätzlich helfen Normen aber, Empfehlungen zu definieren, die hilfreich sind, aber für die praktische Anwendung zusätzlich noch zu bewerten wären. (…) Versuchen wir mal, die Empfehlungen aus den aktuellen Normen zusammenzufassen. VDI 6022: Hier findet man im Kapitel 6.3.1 die Empfehlung, dass bei der Planung der Luftöffnungen eine Rezirkulation zu verhindern ist sowie an welchen Stellen Außenluft vorzugsweise anzusaugen ist. Hier werden auch Hinweise zu Geruchsquellen gegeben ohne feste Abstandsregeln zu definieren. Die DIN 13779 ist nicht mehr gültig, allerdings ist man derzeit bemüht, die ‚alten‘ Inhalte zu den Abstandsregeln in eine überarbeitete DIN 16798 Teil 3 (2022) in den informativen Anhang zu überführen beziehungsweise zu ergänzen. Im Entwurf (2022) der 16798 Teil 3 findet man die Grafik aus der 13779 wieder. Daraus ergeben sich Abstände von mindestens 3 m zwischen Abluft und Zuluft. (…)“

Zur „Meinung: Eine echte Besuchermesse“ (Artikelnummer cci199786) von Sabine Andresen (29. März) sagte Andreas Kloidt: „Vielen Dank für diesen Beitrag. Ein interessanter – wenn auch einfacher – Ansatz, die Performance einer Messe zu messen. Ich teile Ihre Sichtweise und Meinung über die ISH 2023. Ich selbst war auch dort und fand die Messe gewinnbringend.“

Michael Reh hat noch auf die „Meinung: Fossile Heizungsrallye“ vom 22. März von Florian Fischer (Artikelnummer cci199215) reagiert. Er hat eine Frage zum Thema Reihenhäuser und Mindestabstand von Wärmepumpen. Sein Kommentar lautet: „Ich frage mich, wie es möglich sein soll, alle Häuser auf Wärmepumpen umzustellen und die gesetzlichen Vorschriften zur Abstandregelung gleichzeitig einzuhalten. Nach den mir vorliegenden Infos muss eine Wärmepumpe mindestens 6 m Abstand zum Nachbargrundstück/Haus einhalten. Reihenhäuser und deren Grundstücke sind jedoch, oftmals nicht breiter wie 6 m. Gibt es hier Ausnahmeregelungen?“

Dr. Peter Rietschel kommentierte die „Techniksünde: ‚Geniale‘ Luftführung“ von Anton Tienes (Artikelnummer cci196894), 24. Februar: „Auch wenn das vielleicht gar keine Lüftung ist, so bleibt es doch eine schöne Illustration, was auf diesem Sektor alles so gebaut wird. Wir (Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe) hatten auch schon einen Casablanca-Deckenventilator in einer gewerblichen Küche oder auch einen 90° Rohrbogen, der aus dem Boden ragte und ebenfalls in einer Küche für Zuluft sorgen sollte. Leider kann ich Ihnen diese Bilder nicht zu Verfügung stellen, da das der Datenschutz nicht zulässt.“

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