Leser helfen Lesern: Abstände von Lüftungsöffnungen

Die Frage des Lesers behandelt einzuhaltende Mindestabstände zwischen Außenluft- und Fortluftöffungen bei Installationen auf einem Flachdach und welche technische Regeln dieses Thema behandeln. (Abb. © Autor)
Die Frage des Lesers behandelt einzuhaltende Mindestabstände zwischen Außenluft- und Fortluftöffnungen bei Installationen auf einem Flachdach und welche technische Regeln dieses Thema behandeln. (Abb. © Autor)

In der heutigen Frage eines Lesers an die LüKK-Gemeinschaft geht es um (Mindest)Abstände von Außenluftansaugungen und Fortluftöffnungen, die sich auf einem Gebäudeflachdach befinden.

Der Leser bezieht sich auf die ehemalige DIN EN 13779, die zwischenzeitlich durch die DIN EN 16798 Teil 3 „Lüftung von Nichtwohngebäuden“ (Weißdruck 2027, Entwurf Dezember 2022) abgelöst wurde. Darin wird dargestellt, wie auch im Beitrag „Normen-Klartext: Außenluft- und Fortluftdurchlässe“ in cci Wissensportal erläutert (Artikelnummer cci29234), welche Abstände zwischen den Öffnungen zum Ansaugen von Außenluft und dem Ausblasen von Fortluft über die gleiche Fassadenseite des Gebäudes mindestens eingehalten werden müssen. In Anlehnung daran stellt der Leser anhand eines Beispiels (siehe Abbildung) folgende Fragen.

Beispiel
Bei dem Beispiel handelt es sich um ein Gebäude mit 12 Wohnungen, bei dem jeweils drei Wohnungen untereinander sind und sich eine Sammelleitung aufs Dach teilen. Jede Wohnung hat ein eigenes System der zentralen Lüftung. Es gibt also auf dem Flachdach je vier Auslässe für Fortluft und Außenluft der Dimension DN 250 mm. Die Luftmengen betragen für Außenluft und Fortluft pro Luftleitung etwa 250 bis 350 m³/h. Die Außenluftansaugungen sind in der Abbildung die langen Leitungen mit etwa 3 m Entfernung und die Fortluftauslässe die kurzen Leitungen mit den 135° Rohrbögen nach unten. Die Fortluft enthält Abluft, entnommen aus Küche, WC, Bad, Wohn- und Schlafzimmer. Die Fortluft strömt bei 250 m³/h mit einer Geschwindigkeit von etwa 1,4 m/s aus dem Durchlass aus.
Frage 1: Welche technischen Regeln sind für einzuhaltende Mindestabstände für Außenluft- und Fortluftdurchlässe bei einer solchen Flachdachinstallation bei Wohnungslüftungen anzuwenden? Gilt dafür generell auch die DIN EN 16798 Teil 3 oder gibt es dazu andere technische Regeln?
Frage 2: Bei dem Beispiel in der Abbildung beträgt der Abstand zwischen der Außenluftansaugung und der Fortluftausblasung etwa 3 m. Wäre das nach Norm ausreichend? Auch wenn die Fortluft (mit einem 135°-Bogen nach unten gegen das Dach gerichtet) in Richtung Außenluftansaugung bläst? Allerdings riecht man in manchen Wohnungen permanent einen unangenehmen Geruch, der an den Geruch einer Toilette oder irgendeine biologische Mischung erinnert.
Frage 3: Darf die Fortluft in Richtung Außenluftansaugung ausblasen, auch wenn die Fortluftgeschwindigkeit nur 1,4 m/s beträgt?
Frage 4: Die schwarzen Ventile auf dem Dach sind die Dachentlüftung der Entwässerungsleitungen (WC etcetera). Welcher Abstand wäre hier zur Außenluftansaugung nach Norm einzuhalten? Dieser Abstand beträgt in der Ausführung, wie in der Abbildung dargestellt, 3 m zur Außenluftansaugung.
Frage 5: Spielt die Windrichtung eine Rolle bei der Festlegung der Mindestabstände Außenluftansaugung und Fortluftausblasung? Soll die Hauptwindrichtung nicht in die Öffnungen zeigen, wegen Druckerhöhung?

Gibt es in unserer Leserschaft Hinweise auf entsprechende Quellen oder auch eigene Erfahrungen zu diesen Fragen? Antworten Sie gerne per E-Mail an redaktion@cci-dialog.de oder über die Kommentarfunktion unter diesem Beitrag. Vielen Dank!

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2 Kommentare zu “Leser helfen Lesern: Abstände von Lüftungsöffnungen

  1. Ich denke keine Norm kann verbindliche Abstände von Zu- und Abluftöffnungen für alle Einbausituationen behandeln.
    Grundsätzlich helfen Normen aber, Empfehlungen zu definieren, die hilfreich sind, aber für die praktische Anwendung zusätzlich noch zu bewerten wären.
    Wenn man in einzelnen Wohnung Fremdgerüche wahrnimmt, dann ist das wohl ein Indiz dafür, dass etwas nicht richtig funktioniert. Vielleicht lässt sich das durch die Zuordnung der Wohnungen zu den Öffnungen eingrenzen oder die Gerüche kommen aus anderen Überströmungen (Leckage in den Lüftungsgeräten, Überströmungen im Abluftbereich, undichte Luftleitungen, …).
    Versuchen wir mal die Empfehlungen aus den aktuellen Normen zusammenzufassen:
    VDI 6022: Hier findet man im Kapitel 6.3.1 die Empfehlung, dass bei der Planung der Luftöffnungen eine Rezirkulation zu verhindern ist sowie an welchen Stellen Außenluft vorzugsweise anzusaugen ist. Hier werden auch Hinweise zu Geruchsquellen gegeben ohne feste Abstandsregeln zu definieren.
    Die 13779 ist nicht mehr gültig, allerdings ist man derzeit bemüht, die „alten“ Inhalte zu den Abstandsregeln in eine überarbeitete DIN 16798 Teil 3 (2022) in den informativen Anhang zu überführen bzw. zu ergänzen.
    Im Entwurf (2022) der 16798 Teil 3 findet man die Grafik aus der 13779 wieder. Daraus ergeben sich Abstände von mindestens 3 m zwischen Abluft und Zuluft. Das gleiche gilt sinngemäß aber auch für die in dem Foto dargestellten Abwasserbelüftungsöffnungen. Hier vermute ich persönlich das eigentliche Geruchsproblem.
    Mein pragmatischer Vorschlag wäre, alle Außenluftansaugöffnungen wie bei der hintersten Variante zur Gebäudekante auszurichten. Das sollte sich leicht realisieren lassen. Damit wäre die Gruchsquelle aus den Abwasseröffnungen deutlich weiter entkoppelt.

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