WRG – Funktionsnachweis

Mit dem Funktionsnachweis verpflichtet sich der Hersteller des Wärmerückgewinnungssystems nach Installation und Abnahme der Anlage zu beweisen, dass die garantierte Leistung wie auch der daraus resultierende Energierückgewinn erzielt werden. Dadurch wird der Auftraggeber aus der Pflicht genommen, dem Hersteller nachzuweisen, dass die Anlage nicht funktioniert. Für den Nachweis sollten mindestens folgende Parameter über ein Jahr kontinuierlich aufgezeichnet werden:

  • Luftvolumenströme der Außenluft und Fortluft,
  • Temperaturen der Außenluft, Zuluft nach der WRG, Abluft und Fortluft sowie des Wassers oder Wasser-Glykol-Gemischs im Kreislaufverbund
  • Luftfeuchtigkeit

Die Messungen sollten drei garantierte Funktionen und Werte nachweisen:

  1. Rückwärmzahl der Wärmerückgewinnung: Dadurch wird die korrekte Auslegung und Fertigung der Wärmeübertrager nachgewiesen.
  2. Störungsfreier Betrieb mit optimierten Regelparametern: Für den Nachweis sollten für drei Außentemperaturbereiche jeweils eine Auswertung des dynamischen Betriebs über mindestens zwei Wochen erstellt werden, für folgende Außentemperaturen: unter 0 °C, zwischen 5 °C und 10 °C, über 26 °C (Kälterückgewinnung).
  3. Nachweis des Energierückgewinns: Hierdurch kann der garantierte Energierückgewinn bei bestimmten Betriebsbedingungen, welcher im Leistungsverzeichnis festgelegt wurde und der effektive Energierückgewinn über das erste Betriebsjahr nachgewiesen werden.

    Zur Kontrolle der Messdaten ist eine Fernüberwachung der Anlage wünschenswert, über die der Bauherr, der Planer und der Anlagenerrichter die Werte einsehen kann.

Artikelnummer: cci549

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