Donnerstag ist Techniktag. Heute geht es um Lüftung, Brandschutz und Entrauchung am Terminal 3 des Flughafens Frankfurt. Dort ist im April 2026 eines der größten deutschen Infrastrukturprojekte in Betrieb gegangen. Die Zahlen sind gigantisch: 400.000 m² Gebäudefläche, bis zu 25 Millionen Passagiere pro Jahr, 400 Entrauchungsventilatoren und 56 zentrale RLT-Geräte.
Am 23. April hat der reguläre Betrieb des neuen Terminals 3 am Flughafen Frankfurt begonnen. Nach mehr als zehn Jahren Bauzeit wurde damit eines der größten deutschen Infrastrukturprojekte in den europäischen Luftverkehr aufgenommen. Der neue Gebäudekomplex soll eine zusätzliche Kapazität von bis zu 25 Millionen Passagieren pro Jahr bereitstellen und damit die Rolle des Flughafens Frankfurt als internationales Drehkreuz weiter stärken. Die Gesamtfläche aller Ober- und Untergeschosse beträgt mehr als 400.000 m².
Besondere Anforderungen werden an die technische Gebäudeausrüstung gestellt. Denn die großen Passagierhallen, weitläufige Verkehrsflächen, Retail- und Gastronomiebereiche sowie umfangreiche technische Zonen müssen zuverlässig klimatisiert und im Brandfall sicher entraucht werden. Entsprechend komplex sind die Konzepte für Luftführung, Brandschutz, Entrauchung und Nachströmung.
Ein wesentlicher Bestandteil der sicherheitstechnischen Infrastruktur ist das maschinelle Rauchabzugssystem. Für die Entrauchung und die notwendige Nachströmung von Außenluft wurden von der Trox X-Fans GmbH, Bad Hersfeld, rund 400 Dach- und Axialventilatoren verschiedener Bauarten installiert. Zusätzlich werden in dem neuen Terminalkomplex mehr als 2.000 Brandschutz- und Entrauchungsklappen eingesetzt, die allesamt mit AS-Interface-Modulen (ASi) ausgestattet sind, um eine integrierte und effiziente Ansteuerung der Komponenten zu ermöglichen. Bei einem Großteil der Ventilatoren sind ferner sowohl Systeme zur Diagnoseüberwachung als auch Luftvolumenstrommesseinrichtungen integriert.
Zusätzlich zu den Entrauchungssystemen lieferte Trox zahlreiche Komponenten für die Luftverteilung und den Brandschutz innerhalb des neuen Terminals 3. Insbesondere in dessen Hauptgebäude wurden große Stückzahlen unterschiedlicher Komponenten installiert. Für die zentrale Luftaufbereitung sind insgesamt 56 zentrale raumlufttechnische Geräte „Trox X-Cube“ im Einsatz.
Einen ausführlichen Bericht über die Lüftung, den Brandschutz und die Entrauchung am Terminal 3 des Flughafens Frankfurt finden Sie unter cci324608 in cci Wissensportal.
cci324776
Jede Art der Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung oder Bearbeitung, auch auszugsweise, ist nur mit gesonderter Genehmigung der cci Dialog GmbH gestattet.











Ihr Beitrag zum Terminal 3 ist technisch beeindruckend – und offenbart parallelen zur Fleisch und Wurst-Belüftungs-Lücke. Die eigentliche Schwachstelle liegt jedoch auch hier nicht im konkreten Projekt – sondern wird seit Jahren durch die Praxis offenbart:
Es fehlen aus meiner Sicht gelebte, belastbare, anwendbare Vorgaben, wer im Planungsprozess wann welche Informationen in welcher Detailtiefe zu liefern hat.
Das Bauordnungsrecht formuliert Schutzziele, keine Prozesslogik. § 14 MBO definiert, was erreicht werden soll – nicht, wie die hierfür notwendigen Informationen zwischen Brandschutzplanung, TGA Planung, Prüfinstanz und Behörde eindeutig zu übergeben sind.
Anhang 14 der MVV TB (TR TGA) konkretisiert zwar technische Anforderungen und Leistungsmerkmale – beantwortet aber nicht die entscheidende Frage: Welche Informationen müssen so definiert sein, dass sie ohne Interpretation plan-, prüf- und abnahmefähig sind.
In der Praxis bleibt genau das offen – und zwar systematisch:
Die Vorgaben sind bewusst auslegungsfähig und „zielorientiert“, aber nicht prozessorientiert operationalisiert. (ist das so und wenn ja warum?)
Das führt dazu, dass zentrale Punkte nicht eindeutig festgelegt sind:
• Welche Brandszenarien sind verbindlich?
• Welche Funktionsanforderungen sind genehmigt – und welche lediglich planerische Annahme?
• Welche Leistungsparameter sind so definiert, dass sie prüffähig sind – und nicht erst auf der Baustelle „entwickelt“ werden?
Die Folge ist keine Ausnahme, sondern täglich erlebbare Regel:
• Planung basiert auf Interpretation statt auf definierten Anforderungen
• Prüfung erfolgt auf Grundlage interpretierbarer Dokumente mit unterschiedlicher Detailtiefe
• Verantwortlichkeiten werden nicht im Prozess geklärt, sondern im Streitfall nachträglich konstruiert
Das erzeugt klare Risiken:
• Nachträge und Verzögerungen, weil die geschuldete Leistung nicht eindeutig war
• Abnahmeprobleme, weil Konzepte keine prüffähigen Funktionsdefinitionen liefern
• Haftungsverschiebungen, weil sich alle Beteiligten auf unterschiedliche Auslegungen desselben Schutzziels beziehen
Gerade im Bereich Entrauchung wird das kritisch:
Sobald Anlagen nicht nur „unterstützend“, sondern funktional Bestandteil des Sicherheitskonzepts sind, steigt der Bedarf an eindeutigen, nachvollziehbaren und genehmigten Vorgaben massiv – ohne dass das Regelwerk eine entsprechende Detaillierungslogik vorgibt.
Der Beitrag zeigt gleichzeitig, wie stark Hersteller wie TROX heute systemisch eingebunden sind – bis hin zur Integration komplexer Entrauchungs- und Steuerungssysteme. Dass parallel Symposien stattfinden, die explizit „rechtssichere Umsetzung“, MVV TB und Bauordnungsrecht adressieren, ist kein Zufall, sondern Ausdruck genau dieser Lücke.
Fazit:
Die Technik beherrschen wir. Was fehlt, ist ein verbindliches „Betriebssystem“ für den Planungsprozess. Solange nicht eindeutig geregelt ist, wer wann was in welcher Detailtiefe zu liefern hat, bleiben Projekte zwangsläufig interpretationsabhängig – mit entsprechenden technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Risiken.
Die Frage ist daher keine technische, sondern eine strukturelle: Warum akzeptieren wir weiterhin ein System, das an zentraler Stelle bewusst unscharf bleibt, obwohl gerade sicherheitsrelevante Anlagen ein Höchstmaß an Klarheit, Reproduzierbarkeit und Nachweisbarkeit erfordern?
Wäre es nicht an der Zeit, genau darüber offen zu diskutieren – und damit den notwendigen Druck aufzubauen, der dazu führt, dass aus Schutzzielen endlich konkrete, einklagbare Anforderungen an Inhalte, Schnittstellen und Detailtiefe werden?
Oder wird auch dieser Ansatz wieder mit dem Hinweis verworfen, man dürfe „die notwendige Flexibilität“ oder die „europäische Harmonisierung“ nicht gefährden – wohl wissend, dass genau diese Offenheit in der Praxis weniger Harmonisierung erzeugt als vielmehr systematische Interpretationsspielräume?