Am 2. Juli hatte der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) eine Presseinformation zur Lüftungstechnik beim Fleischfabrikanten Tönnies veröffentlicht. Daraufhin wurde der Verband kritisiert, sich „unfachmännisch“ geäußert zu haben. Am 7. Juli kam nun – aufgrund öffentlicher Kritik – eine Klarstellung.
Babylonisches Sprachgewirr beim Begriff „Klimaanlagen“ (Abb. © Elena Schweitzer/ adobe.stock.com) Die Pressemitteilung vom 2. Juli hatte den folgenden Satz enthalten:“Die im BDH organisierten Hersteller von Wohnungslüftungsanlagen differenzieren diese pauschale Berichterstattung in Bezug auf die Lüftungstechnik. Sie weisen darauf hin, dass es sich bei Lüftungs- und Kühlungsanlagen im industriellen Bereich in der Regel um eine mit Umluft betriebene Anlage handelt (umgangssprachlich Klimaanlage)“. Diese Formulierung blieb nicht unkommentiert: „Eine Raumkühlanlage in einem Fleischbetrieb ist keine Klimaanlage“, schrieb ein Leser von cci Branchenticker, und andere schlossen sich an. Auch bei Branchenverbänden – so die Informationen von cci Branchenticker – sorgte die Presseinformation des BDH für Unverständnis und Kritik. Das Rumoren hinter den Kulissen muss wohl so stark gewesen sein, dass der BDH die Pressemeldung noch einmal mit der Überschrift „Klarstellung der Information vom 2. Juli“ verschickte. Der Text ist identisch, aber das Wort Klimaanlage kommt darin nicht mehr vor. Es wurde jeweils durch Lüftungs- und Kühlungsanlage ersetzt.
Fachleute weisen immer wieder darauf hin wie wichtig es ist, mit dem Wort „Klimaanlage“ sorgfältiger umzugehen und dieses nur für Anlagen zu verwenden, die wirklich die Luft erneuern, filtern, heizen, kühlen und be- und entfeuchten.
Die original Pressemitteilung vom 2. Juli gibt es hier.
Die korrigierte Version gibt es hier.
Artikelnummer: cci88767
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Die Definition der „Klimaanlage“ ist seit Erscheinen der EU-Gebäuderichtlinie EPBD und der EnEV nicht einfacher geworden. In der EPBD wird definiert:
„Klimaanlage: eine Kombination der Bauteile, die für eine Form der Raumluftbehandlung erforderlich sind, durch die die Temperatur geregelt wird oder gesenkt werden kann“.
Dh. gemäß politischer Definition ist eine Umluftkühlanlage tatsächlich eine „Klimaanlage“.
So stellt sich die Aufgabe, dem -klimatechnisch nicht immer versierten- Betreiber zu erklären, dass seine Umluftkühlanlage technisch zwar nicht unter den Begriff Klimaanlage fällt, politisch aber eine ist und somit die Bestimmungen der EnEV (bspw. Energetische Inspektion) gelten.