Vorab lesen: Schalldruck als Leitwert

Angaben aus Hersteller-Datenblättern zu Schallleistungen von rund 50 Luftreinigern mit Nennluftleistungen von 400 bis 2.000 m³/h. Aufgrund der oft hohen Werte können Personen durch den Betrieb dieser Geräte erheblich gestört werden. (Abb. © Hochschule Luzern)
Angaben aus Hersteller-Datenblättern zu Schallleistungen von rund 50 Luftreinigern mit Nennluftleistungen von 400 bis 2.000 m³/h. Aufgrund der oft hohen Werte können Personen durch den Betrieb dieser Geräte erheblich gestört werden. (Abb. © Hochschule Luzern)

Die nächste Ausgabe von cci Zeitung, 11/2021, die am kommenden Mittwoch erscheint, berichtet unter anderem über die neue VDI-EE 4300 Blatt 14, die Anforderungen an mobile Luftreiniger definiert. Der Schalldruckpegel der Betriebsgeräusche soll eine „störungsfreie Nutzung“ des Raums ermöglichen. Abonnenten, die Mitglied in cci Wissensportal sind, lesen den Beitrag bereits heute.

Laut VDI muss der Betrieb eines Luftreinigers eine störungsfreie Nutzung des Raums ermöglichen. Dazu verweist die Richtlinie auf die Arbeitsstättenregel ASR A3.7 „Lärm“ und darin vorgegebene Grenzwerte des Schalldruckpegels in Abhängigkeit von der Raumnutzung.

Den Beitrag „Schalldruck als Leitwert“ aus cci Zeitung 11/2021 finden Sie unten als Anhang. Der Artikel ist reserviert für Mitglieder von cci Wissensportal. Persönliche Abonnenten von cci Zeitung können sich ohne weitere Kosten in cci Wissensportal anmelden.

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