Neue Gesetze und schärfere Sanktionen: Was jetzt auf die Branche zukommt

Volles Haus beim Vortrag von Christoph Brauneis (VDKF) über aktuelle Rechtsentwicklungen (Abb. © cci Dialog)

Auf dem Chillventa-Fachforum „Anwendungen & Ausbildung & Regelwerke“ hat heute VDKF-Sprecher Christoph Brauneis einen Überblick über wichtige gesetzliche Änderungen gegeben. Im Fokus standen unter anderem die neue Umweltstrafrechtsrichtlinie, der EU AI Act, die EmpCo-Richtlinie und das drohende PFAS-Verbot – mit teils empfindlichen Folgen für die Branche.

Einen kompakten Überblick über aktuelle gesetzliche Änderungen für die Kälte-, Klima- und Wärmepumpenbranche hat heute Christoph Brauneis, Sprecher des Verbands Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe (VDKF), auf dem Chillventa-Fachforum „Anwendungen & Ausbildung & Regelwerke“ in Halle 8 gegeben. Dabei schickte er vorweg, dass alles im Detail zu erklären, aufgrund der begrenzten Zeit ein Ding der Unmöglichkeit sei und er sich daher auf Highlights für die tägliche Arbeit fokussiere. Denn kaum eine Branche sei derzeit von so vielen regulatorischen Veränderungen betroffen wie die Kälte-, Klima- und Wärmepumpentechnik.

„Ein Thema, das nicht jeder auf dem Schirm hat“, so Brauneis, „ist die neue Umweltstrafrechtsrichtlinie Hier sei die nationale Gesetzgebung zwar in Verzug, aber da kommen schärfere Ahndungen bei Verstößen im Umgang mit Kältemitteln auf die Branche zu. „Das ist nicht auf die leichte Schulter zu nehmen“, sagte Brauneis.

Schon seit dem 2. August gelten dagegen die Regeln des EU AI Act zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte wie Texte, Bilder, Videos, Chatbots und vielem mehr. „Allerdings nur für alle neuen Inhalte, nicht rückwirkend“, wie Brauneis betonte. Anders verhalte sich das bei der EmpCo-Richtlinie (siehe cci329902), die ganz frisch seit 27. September gilt. Hier sind ausdrücklich sämtliche Publikationen (Websites, Prospekte, Social-Media) betroffen, ganz gleich wann sie veröffentlicht wurden „Wer hier böswillig unterwegs ist, könnte auf der Messe fast jeden Aussteller verklagen“, sagte Brauneis, wobei einschränkend zu sagen ist, dass die EmpCo-Richtlinie ausschließlich die Kommunikation mit Endkunden betrifft (B2C), um diese vor irreführenden Umweltversprechen und Greenwashing zu schützen.

Abmahnen dürfen neben Wettbewerbern auch Verbände und Organisationen wie die Deutsche Umwelthilfe, die in anderen Branchen schon sehr aktiv zu sein scheint. „Die Kältetechnik mag hier noch unter dem Radar sein, aber auch Wettbewerber dürfen abmahnen“, erklärte Brauneis. Bei Verstößen drohen Geldstrafen bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes. Das kann also richtig weh tun.

Weh tun kann der Branche auch das drohende PFAS-Verbot, wobei Brauneis hier keine Hoffnungen schüren wollte: „Mehr als die bisherigen Ausnahmeregelungen für fluorierte Gase sind nicht zu erwarten.“ Damit komme ein noch schärferes Schwert auf die Branche zu als die F-Gase-Verordnung.

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