Neufassung der VDI-Herstellererklärung zu Luftreinigern

Auszug aus der überarbeiteten Herstellererklärung für Luftreiniger (Abb. © VDI)
Auszug aus der überarbeiteten Herstellererklärung für Luftreiniger (Abb. © VDI)

Die im Oktober 2021 veröffentlichte Herstellererklärung zur Expertenempfehlung VDI 4300 Blatt 14 „Messung von Innenraumluftverunreinigungen – Anforderungen an mobile Luftreinigungsgeräte zur Reduktion der aerosolgebundenen Übertragung von Infektionskrankheiten“ (September 2021) ist in einer überarbeiteten Version nun wieder online verfügbar.

Nach dem Einspruch eines Herstellers gegen die Erstfassung der Herstellererklärung zu Luftreinigern auf Basis der VDI 4300 Blatt 14 wurde das Dokument nun überarbeitet, in einigen Punkten konkretisiert und erweitert. In der einseitigen Erklärung deklariert der Hersteller (Anbieter) für seinen Luftreiniger unter anderem folgende technische Aspekte:
– Leistungsstufen und die dabei geförderten Luftvolumenströme (m³/h), die zugehörigen elektrischen Leistungsaufnahmen (W) und die vom Gerät abgegebene Schallleistung (dB(A) bei 90 % Virenreduktion innerhalb von 30 min.
– Abscheidegrad der eingesetzten Reinigungstechnologie/Wirkungsgrad bei inaktivierenden Techniken in % bei 90 % Virenreduktion in 30 min
– CADR/HADR-Wert (im Gerät gereinigter Luftvolumenstrom in m³/h)
– Bemerkungen
Hinzu kommt eine Angabe zur Art der im Gerät eingesetzten Technik(en) zur Virenabscheidung und/oder Inaktivierung (Luftfilter, UV-C, Ionisation, Plasma, weitere). Darüber hinaus muss der Hersteller erklären, dass mehrere, in der VDI 4300 Blatt 14 vorgegebene Geräteeigenschaften eingehalten werden.

Ein Muster dieser Herstellererklärung steht beim VDI hier.

Eine ausführliche Zusammenfassung der VDI 4300 Blatt 14 steht in cci Wissensportal unter der Artikelnummer cci135969.

cci144159

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