Angesichts der aktuellen Hitzewelle könnte ein Urteil des Sozialgerichts Mainz dazu führen, dass Nachrüstungen von Raumklimageräten einen starken Schub bekommen. Das Gericht hatte eine Pflegekasse dazu verurteilt, sich an den Kosten für den Einbau einer Klimaanlage in der Wohnung einer pflegebedürftigen Frau zu beteiligen.
Das Urteil des Sozialgerichts Mainz stammt zwar bereits von April 2025, doch angesichts der aktuellen Hitzewelle erhält es neue Brisanz. Auf der Website „Ministerien“ des Landes Rheinland-Pfalz wird der Fall wie folgt geschildert:
Die Klägerin ist pflegebedürftig und lebt in einer Eigentumswohnung in der Mainzer Innenstadt. Da sie sehr hitzeanfällig ist und unter hohen Temperaturen in besonderem Maße leidet, beantragte sie bei ihrer Pflegeversicherung einen Zuschuss für den Einbau einer Klimaanlage in ihrem Schlafzimmer. Generell kann jeder, der einen Pflegegrad hat, von seiner Pflegeversicherung bis zu 4.180 € als Zuschuss für Anpassungsmaßnahmen erhalten, wenn diese die häusliche Pflege in der Wohnung ermöglichen oder sogar erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person wiederherstellen.
Die Pflegeversicherung lehnte den Antrag der Klägerin mit der Begründung ab, diese Maßnahme sei “unwirtschaftlich”. Daraufhin zog die Pflegebedürftige vor das Sozialgericht Mainz, und dieses gab ihr Recht. Nach Auffassung des Gerichts waren die Kriterien für eine Verbesserung des Wohnumfelds erfüllt. Denn nicht nur falle es den Pflegepersonen leichter, in einem wohltemperierten Raum ihre Arbeit zu verrichten und die Frau zu betreuen. Auch sie selbst profitiere von dem Einbau des Geräts, weil das Klimagerät für einen erholsameren Nachtschlaf sorge und sich damit positiv auf ihren Gesundheitszustand auswirke.
Generell verwiesen die Richter zudem darauf, dass in Zeiten des Klimawandels und der damit verbundenen steigenden Temperaturen eine Klimaanlage nicht länger als gehobener, sondern als allgemeiner Wohnstandard zu gelten habe. Für einen solchen habe die Pflegeversicherung einzustehen (Aktenzeichen: S 9 P 76/23).
Anmerkung der Redaktion:
Nach Meinung des Verfassers (Ingenieur und kein Jurist) könnte dieses Urteil weitreichende Auswirkungen haben. Bei Außentemperaturen sogar über 40 °C leiden bundesweit Millionen Menschen, die in Alten- und Pflegeheimen leben, unter der Hitze in ihren Räumen. Die allermeisten dieser Menschen dürften, wie die Klägerin beim Sozialgericht Mainz, einen Pflegegrad besitzen. Sofern sie sich auf das zuvor erläuterte Urteil berufen, müsste eigentlich auch ihnen (zumindest vielen von ihnen) das Recht auf einen gekühlten Raum zugesprochen werden und Klimatisierung nachgerüstet werden.
Zum Thema passt eine aktuelle Information des Robert-Koch-Instituts (RKI), Berlin, vom 2. Juli. Demnach starben vom 6. April bis zum 21. Juni dieses Jahres rund 500 Menschen über 85 Jahren an den Folgen der Hitze. Bei den 75- bis 84-jährigen Menschen waren es etwa 190, bei den 65- bis 74-jährigen etwa 80. Angesichts dieser Angaben ist zu bedenken, dass die extreme Hitzewelle mit Temperaturen über 40 °C erst nach dem 21. Juni begonnen hat. Somit dürfte sich die Zahl der Hitzetoten (leider) spürbar erhöhen. Für die Jahre 2018 und 2019 meldet das RKI rund 8.500 beziehungsweise 7.000 Hitzetote, in den Folgejahren lagen die Zahlen bei etwa 3.000 bis 5.000 Hitzetoten.
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