
Eine UBA-Studie zur Raumluftqualität und Lüftungssituation in öffentlichen Gebäuden zeigt: rund 80 % der öffentlichen Gebäude in Deutschland besitzen keine Lüftungsanlage und werden überwiegend manuell über Fenster belüftet. Die Studie erfasst den Bestand an Lüftungstechnik, analysiert das Lüftungsverhalten der Bevölkerung und leitet Empfehlungen für die Politik ab.
Das Umweltbundesamt (UBA), Dessau, hat eine Bestandsaufnahme der Belüftung und Lüftungsmaßnahmen in öffentlichen Gebäuden in Deutschland veröffentlicht. Untersucht wurde, wie groß der Anteil von Gebäuden mit mechanischer Lüftungstechnik ist, welche Technologien eingesetzt werden und wie die jeweiligen Lüftungskonzepte aussehen. Ergänzend wurden Bürger in einer Online-Befragung zu ihrem Lüftungsverhalten und möglichen Veränderungen infolge der Corona-Pandemie befragt.
Der Abschlussbericht „Bestandsaufnahme von raumlufttechnischen Anlagen und Lüftungsmaßnahmen in Gebäuden“ zeigt, dass Lüftungstechnik nur partiell vorhanden ist. Etwa 20 % der öffentlichen Gebäude verfügen über eine Lüftungsanlage – überwiegend zentrale und wenige dezentrale RLT-Anlagen. Rund 80 % der öffentlichen Gebäude müssen weitgehend manuell, über Fensterlüftung, belüftet werden. Damit kommt laut UBA dem Lüftungsverhalten der Raumnutzer eine zentrale Bedeutung für die Raumluftqualität zu. Die Studie hat zudem ergeben, dass nur in einem kleinen Teil der Gebäude (13 %) die Mehrzahl der Räume mit Raumbedienpanels zur Überwachung der Raumluftqualität ausgestattet ist. „Somit scheint das messwertgesteuerte Lüften noch keine weite Verbreitung in öffentlichen Gebäuden gefunden zu haben“, heißt es im Abschlussbericht des Umweltbundesamts.
Den Ergebnissen zufolge ist der Kenntnisstand in der Bevölkerung zum Thema Raumluftqualität uneinheitlich und weist teilweise Lücken auf, etwa bei Grenz- und Richtwerten oder relevanten Einflussfaktoren. Zwar ist regelmäßiges Lüften mehrheitlich etabliert, die genutzten Lüftungsarten und Lüftungshäufigkeiten zeigen jedoch Optimierungspotenzial. Trotz hoher Bedeutung des Themas bleibt die praktische Umsetzung wirksamer Lüftungsmaßnahmen häufig unzureichend.
Für die Studie wurden zudem rechtliche Vorgaben in anderen europäischen Ländern mit ähnlichen klimatischen Bedingungen untersucht. Demnach haben Belgien, die Niederlande, Frankreich, Dänemark und Großbritannien sowohl eine ähnliche klimatische Charakteristik wie Deutschland als auch Verordnungen zur Raumluftqualität erlassen. Vorgaben für Wohngebäude und industrielle Umgebungen wurden bei der Recherche nicht betrachtet. Die Analyse der jeweiligen landeseigenen Bestimmungen ergab, dass sie sich im Großteil dieser Länder ausschließlich auf generische Parameter wie Temperatur und/oder relative Luftfeuchtigkeit beziehen. Lediglich Belgien und Frankreich hätten Verordnungen zur Innenraumluftqualität im engeren Sinne veröffentlicht. Die Niederlande schreiben den Betrieb eines CO2-Messgeräts in Grundschulklassenzimmern verpflichtend vor.
Auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse hat das UBA Empfehlungen für Deutschland erarbeitet. Vorgeschlagen werden unter anderem ein verpflichtendes Echtzeit-Monitoring der Raumluftqualität, insbesondere von CO2-Werten, eine standardisierte Risikoanalyse mit verpflichtenden Maßnahmenplänen sowie die Einführung eines öffentlich sichtbaren Luftqualitätszertifikats.
Den 160 Seiten umfassenden UBA-Abschlussbericht inklusive der Empfehlungen für Politik und Öffentlichkeit finden Sie unter „Anhänge“.
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