VDMA 24020 Teil 3 „Kälteanlagen mit brennbaren Kältemitteln“

Das VDMA-Einheitsblatt 24020 Teil 3 behandelt ausführlich Rahmen- und Betriebsbedingungen beim Einsatz von brennbaren A3-Kältemitteln in Kälte-/Klimaanlagen und Wärmepumpen. (Abb. © VDMA)
Das VDMA-Einheitsblatt 24020 Teil 3 behandelt ausführlich Rahmen- und Betriebsbedingungen beim Einsatz von brennbaren A3-Kältemitteln in Kälte-/Klimaanlagen und Wärmepumpen. (Abb. © VDMA)

Dienstag ist Normentag. Heute stellen wir den im März erschienenen Weißdruck des VDMA-Einheitsblatts 24020 „Betriebliche Anforderungen an Kälteanlagen. Teil 3: Kälteanlagen mit brennbaren Kältemitteln der Sicherheitsklasse A3 gemäß DIN EN 378“ vor.

Das Einheitsblatt 24020 Teil 3 behandelt den sicheren Betrieb von Kälteanlagen und Wärmepumpen mit brennbaren Kältemitteln der Sicherheitsklasse A3 gemäß den Vorgaben der DIN EN 378 „Kälteanlagen und Wärmepumpen. Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen“. Zu den brennbaren A3-Kältemitteln zählen zum Beispiel Propan, Propen, Isobutan, Methan, Ethan und Pentan. Aufgrund der Vorgaben der F-Gase-Verordnung zu künftigen Beschränkungen bei synthetischen Kältemitteln mit hohen Treibhauspotenzialen wird in den nächsten Jahren die Bedeutung von natürlichen Kältemitteln in LüKK-Anlagen zunehmen. Die VDMA 24020 Teil 3 hat 62 Seiten und ersetzt den bisherigen Weißdruck von April 2013. Der normative Teil umfasst acht Kapitel, zum Beispiel Gefährdungsbeurteilung, Prüfung an Kälteanlagen gemäß arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen, Bewertung der Gefährdung durch Stofffreisetzung und Explosion, Betrieb. Hinzu kommen zehn informative Anhänge.
Eine von der Redaktion erstellte Zusammenfassung der VDMA 24020 Teil 3 steht in cci Wissensportal unter der Artikelnummer cci170664.

Eine aktualisierte Übersicht zu mehr als 300 Normen, Richtlinien, Verordnungen und Gesetzen aus der LüKK mit Stand Dezember 2021 finden Sie in cci Wissensportal als Artikelnummer cci924. In dieser nach Themenbereichen gegliederten Tabelle sind die Neuerscheinungen des Jahres 2021 in blau und die über 100 technischen Regeln, zu denen die Redaktion Zusammenfassungen erstellt hat, in grün gekennzeichnet (mit zugehörigen Artikelnummern).

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