Ab 24. Juli gelten neue Effizienzanforderungen an Ventilatoren und deren Einsatz in LüKK-Geräten

Ab dem 24. Juli 2026 und mit ergänzenden Anforderungen ab dem 24. Juli 2027 gelten für Hersteller und Inverkehrbringer von Ventilatoren sowie für Unternehmen, die Ventilatoren in ihren Geräten einsetzen, wichtige neue Vorgaben und Regeln. Die Neufassung der Ökodesignverordnung (EU) 2024/1834 „Anforderungen an Ventilatoren, die von Motoren mit einer elektrischen Eingangsleistung zwischen 125 W und 500 kW angetrieben werden“, ist in der Branche unter der Bezeichnung ErP 2026 bekannt. Sie ersetzt die bislang gültige Ventilatorverordnung (EU) 327/2011 (ErP 2015) und ist ab dem 24. Juli 2026 nach einer Übergangszeit von zwei Jahren in der Praxis umzusetzen. Die Verordnung gilt für alle Bauarten von Axial-, Radial-, Querstrom- und Strahlventilatoren (Jet Fans), die als Einzelventilatoren betrieben werden oder zum Beispiel in Lüftungs- und Raumklimageräten, Wärmepumpen, Flüssigkeitskühlsätzen, Rückkühlern, Verflüssigern und Ventilatorkonvektoren eingesetzt werden. Aus der Neufassung der Verordnung ergeben sich für Unternehmen der LüKK wichtige Konsequenzen mit folgenden Stichtagen:

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Abbildung 1: Die Mindestwirkungsgrade für Axialventilatoren wurden seit 2013 schrittweise angehoben. Ab 24. Juli 2026 gilt ein Minimum Fan Efficiency Grade (ηse,min) von 50 %. Maßgeblich ist der statische Gesamtwirkungsgrad am Bestpunkt (Pe = elektrische Eingangsleistung; ηmin = Mindestventilatoreffizienz; ηse = statischer Gesamtwirkungsgrad; BEP = Bestpunkt). (Abb. © ebm-papst)
Abbildung 2: Auch für Radialventilatoren mit rückwärtsgekrümmten Schaufeln steigen die Anforderungen. Ab dem 24. Juli 2026 liegt der geforderte Minimum Fan Effciency Grade (ηse,min) bei 64 % und setzt damit einen neuen Effizienzmaßstab (Pe = elektrische Eingangsleistung; ηmin = Mindestventilatoreffizienz; ηse = statischer Gesamtwirkungsgrad; BEP = Bestpunkt). (Abb. © ebm-papst)
Abbildung 3: Die zentralen Funktionsbereiche des Ventilators in Axial- (links) und Radialbauweise (rechts): das Laufrad als aerodynamisches Herzstück (grün), der Motor mit integrierter Elektronik als Antriebseinheit (orange) sowie der Stator, das heißt die luftführenden und tragenden Strukturen (blau). (Abb. © ebm-papst)
Abbildung 4: Beispiele für unvollständige Ventilatoren, bei denen jeweils eine wichtige Komponente fehlt (Abb. © ebm-papst)
Abbildung 5: Beispiel für den Einsatz eines Axialventilators für eine Wärmepumpe. Links besteht das Produkt aus dem Motor und dem Laufrad allein, hier wird der Hersteller der Wärmepumpe beim Einbau inklusive des noch fehlenden Stators zum Ventilatorhersteller. Rechts wird das Produkt mit Tragestruktur und Wandring geliefert. Hier bleibt der Wärmepumpenhersteller von den ErP 2026-Aufgaben befreit (Abb. © ebm-papst)
Abbildung 6: Beispiel für den Einsatz eines unvollständigen Axialventilators: Der Verflüssigerhersteller montiert unvollständige Axialventilatoren (schwarz) in sein Gerät. Die Wandringhalterungen (mit Düse) des Ventilators werden in die Anwendung integriert oder vom Verflüssigerhersteller montiert (blau). Dadurch vervollständigt der Verflüssigerhersteller den Ventilator und wird somit zum Ventilatorhersteller. (Abb. © ebm-papst)
Abbildung 6: Beispiel für den Einsatz eines unvollständigen Axialventilators: Der Verflüssigerhersteller montiert unvollständige Axialventilatoren (schwarz) in sein Gerät. Die Wandringhalterungen (mit Düse) des Ventilators werden in die Anwendung integriert oder vom Verflüssigerhersteller montiert (blau). Dadurch vervollständigt der Verflüssigerhersteller den Ventilator und wird somit zum Ventilatorhersteller. (Abb. © ebm-papst)
Abbildung 7: Beispiel für den Einsatz eines unvollständigen Radialventilators in einem RLT-Gerät. Der RLT-Hersteller integriert die Düse und gegebenenfalls noch die Tragspinne in der Trennwand. Dadurch vervollständigt der RLT-Gerätehersteller den Ventilator und wird somit zum Ventilatorhersteller Abb. © ebm-papst)
*Der Autor Dr. Julien Grilliat ist Director Regulatory Affairs bei ebm-papst, Mulfingen, und Vorsitzender der Arbeitsgruppe Ventilatoren bei der Eurovent Industry Association. (Abb. © ebm-papst)
*Der Autor Dr. Julien Grilliat ist Director Regulatory Affairs bei ebm-papst, Mulfingen, und Vorsitzender der Arbeitsgruppe Ventilatoren bei der Eurovent Industry Association. (Abb. © ebm-papst)

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