Ab dem 24. Juli 2026 und mit ergänzenden Anforderungen ab dem 24. Juli 2027 gelten für Hersteller und Inverkehrbringer von Ventilatoren sowie für Unternehmen, die Ventilatoren in ihren Geräten einsetzen, wichtige neue Vorgaben und Regeln. Die Neufassung der Ökodesignverordnung (EU) 2024/1834 „Anforderungen an Ventilatoren, die von Motoren mit einer elektrischen Eingangsleistung zwischen 125 W und 500 kW angetrieben werden“, ist in der Branche unter der Bezeichnung ErP 2026 bekannt. Sie ersetzt die bislang gültige Ventilatorverordnung (EU) 327/2011 (ErP 2015) und ist ab dem 24. Juli 2026 nach einer Übergangszeit von zwei Jahren in der Praxis umzusetzen. Die Verordnung gilt für alle Bauarten von Axial-, Radial-, Querstrom- und Strahlventilatoren (Jet Fans), die als Einzelventilatoren betrieben werden oder zum Beispiel in Lüftungs- und Raumklimageräten, Wärmepumpen, Flüssigkeitskühlsätzen, Rückkühlern, Verflüssigern und Ventilatorkonvektoren eingesetzt werden. Aus der Neufassung der Verordnung ergeben sich für Unternehmen der LüKK wichtige Konsequenzen mit folgenden Stichtagen:
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