Zusammenführung EEWärmeG und EnEV: Gutachten für Hallengebäude

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Zur geplanten Zusammenführung des Energieeinspargesetzes (EnEG) und der Energieeinsparverordnung (EnEV) mit dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) haben der BDH, der BTGA und die figawa ein Gutachten zum künftigen Umgang mit Hallengebäuden vorgelegt.

(Abb. © JiSign/Fotolia.com) Im Gutachten „Anregung zur künftigen Behandlung von Hallengebäuden im Energiesparrecht“ werden Vorschläge zu einer ausgewogenen und technologieoffenen Behandlung von Hallenheizsystemen innerhalb eines neu zu schaffenden, einheitlichen Regelwerkes entwickelt. Umgesetzt wurde die Studie vom Institut für Technische Gebäudeausrüstung (ITG) in Dresden im Auftrag des Bundesverbands der Deutschen Heizungsindustrie (BDH), des Bundesindustrieverbands Technische Gebäudeausrüstung (BTGA) und der Bundesvereinigung der Firmen im Gas- und Wasserfach (figawa). Das Gutachten kommt zu folgenden Ergebnissen:

  • Referenzgebäude: Deutliche Energieeinsparungen sollen durch eine neue Definition des Referenzgebäude erfolgen. Bei Hallengebäuden würde der Transmissionswärmeverlust je nach Gebäudetyp um bis 30 % und der Jahresprimärenergiebedarf um bis 43 % gegenüber der derzeitigen Regelung unterschritten werden müssen. Dies hätte bereits erhebliche Einsparungen zur Folge.
  • Gleichstellung zentraler und dezentraler Technologien: Bei der Gestaltung eines einheitlichen Regelwerks sollte auf technologieoffene Lösungen gesetzt werden. Für Hallen mit zentraler oder dezentraler Heizungstechnik sollten die gleichen Anforderungen an den Primärenergiebedarf und an den baulichen Wärmeschutz gelten. Dies ermöglichte eine maximale technische und wirtschaftliche Flexibilität. Anforderungen an Energieeinsparung und Klimaschutz würden nicht tangiert.
  • Keine pauschale Verpflichtung zur Nutzung regenerativer Energien: Hallengebäude weisen bei der Nutzung, beim Wärme- und Strombedarf und bei ihrer Einbindung in die Umgebung heterogene Profile auf. Pauschale und nicht-technologieoffene Vorgaben zur Nutzung regenerativer Energien würden deshalb bei Hallen zu ineffizienten Lösungen und Zusatzkosten führen.
  • Energiemonitoring: Die verpflichtende kostengünstige Einführung von Energiemonitoring-Systemen sowohl im Neubau als auch im Bestandsbereich wird befürwortet.

Der 54-seitige Endbericht zur Studie kann auf den Websites der beteiligten Verbände runtergeladen werden. Wir haben uns für Sie durchgeklickt. Mitglieder finden den Direktlink zur Studie auf Seite 2.

Auch der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) hat ein Positionspapier veröffentlicht. Das BEE-Positionspapier zu Abgleich, Weiterentwicklung und Neukonzeptionierung von Energieeinspargesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ist auf der BEE-Website verfügbar. Auf Seite 2 finden Mitglieder den Direktlink.

Zum Hintergrund
Die energierechtlichen und energiesparrechtlichen Vorgaben für die Errichtung und Ausstattung von neuen Gebäuden in Deutschland sind geprägt durch das Nebeneinander zweier Regelwerke: die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Die Energieeinsparverordnung macht in ihren Hauptanforderungen (Primärenergiebedarf und baulicher Wärmeschutz) weitgehend technologieoffene Vorgaben zur rechnerischen Energieeffizienz von Gebäuden. Das EEWärmeG schreibt Mindestnutzungsanteile bestimmter regenerativer Energieträger bzw. der hiermit verbundenen Technologien an der Wärme-/Kältebereitstellung des Gebäudes vor und lässt daneben bestimmte Ersatzmaßnahmen als Erfüllung zu, unter anderem die Unterschreitung der EnEV-Anforderungen um ein festgelegtes Maß. Jedoch sind die beiden Regelwerke hinsichtlich der verwendeten Anforderungs- und Bezugsgrößen, der Bewertungssystematik sowie der Nachweisverfahren kaum aufeinander abgestimmt. Nach der aktuellen Meinungsbildung und Beschlusslage des Gesetzgebers sollen die beiden Rechtsetzungen zur Gebäudeenergie mit der anstehenden Novellierung zu einem Regelwerk zusammengeführt werden.

Artikelnummer: cci43600

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