Ab Januar: Schärfere Anforderungen an Flüssigkeitskühlsätze und VRF-Geräte

Bei wassergekühlten Wasserkühlsätzen mit Leistungen von 400 und 1.500 kW steigen ab 2021 die Mindesteffizienzanforderungen um rund 11 %. (Abb. cci Dialog GmbH)

Donnerstag ist Techniktag. Heute geht es um schärfere Effizienzanforderungen an Flüssigkeitskühlsätze und Raumklimasysteme mit Kälteleistungen über 12 kW, die auf Basis der Ökodesign-Verordnung 2281/2016 ab Januar 2021 in Kraft treten.

Die seit 2018 geltende Ökodesign-Verordnung 2281/2016 definiert Mindestanforderungen an die energetische Effizienz von Flüssigkeitskühlsätzen und Multisplit-/VRF-Klimasystemen mit Nennkälteleistungen über 12 kW. Basis dafür ist die mit der Verordnung neu eingeführte Arbeitszahl ηs,c (Seasonal Space Cooling Energy Efficiency), die die Hersteller seit 2018 für ihre Geräte angeben müssen. Ähnliche Vorgaben gibt es mit dem ηs,h-Wert auch für den Heizbetrieb der Geräte. So steigen zum Beispiel bei VRF-Systemen ab 2021 die Anforderungen um 4,4 % auf einen ηs,c-Wert von 189, der einer früheren Arbeitszahl SEER von 4,8 entspricht. Bei luftgekühlten Flüssigkeitskühlsätzen steigen die Effizienzvorgaben um rund 8 % (Kälteleistung unter 400 kW) und um 11 % (Kälteleistung über 400 kW).

Im Beitrag „Die Ökodesign-Verordnung 2281/2016 für Flüssigkeitskühlsätze und VRF-Klimageräte“ hat die Redaktion für Fachplaner, Anlagenbauer und Betreiber wichtige Hintergründe und Anforderungen der Verordnung kompakt zusammengefasst. Den Beitrag finden Sie in cci Wissensportal mit der Artikelnummer cci61403.
Ein weiterer Beitrag „Die Chiller-Lügen – Unkorrekte Angaben zu Arbeitszahlen von Wasserkühlsätzen“ ist in cci Zeitung 11/2019 auf Seite 8 erschienen, siehe Archiv von cci Zeitung, nur für Mitglieder hier.
Zur Ökodesign-Verordnung 2281/2016 hat das LüKK-Unternehmen Johnson Controls (York) eine 16-seitige Informationsbroschüre erstellt. Diese finden Sie im Anhang zu dieser Meldung.

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Ein Kommentar zu “Ab Januar: Schärfere Anforderungen an Flüssigkeitskühlsätze und VRF-Geräte

  1. Die jetzige Verschärfung der Ökodesignrichtlinie ist ja bereits seit vielen Jahren veröffentlicht und sollte eigentlich bei allen Fachleuten bekannt sein. Da aber nach meiner Erfahrung ein Großteil diese europäische Richtlinie nicht kennt, wird sie dementsprechend auch nicht beachtet obwohl man in vielen Medien mannigfaltig darauf hingewiesen wurde.
    Bereits die ersten Anforderungen der 2018-er Ökodesignrichtlinie wurden vielfach ignoriert, auch von staatlichen Stellen, selbst nachdem ich darauf hingewiesen habe. Ich bezweifle dass in Deutschland jemand Umweltschutz in Form von Energieeinsparung wirklich anstrebt, allein die Subventionen für energieintensive Industriezweige sprechen schon dagegen. Andere Länder sind da wesentlich weiter und konsequenter!

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