GWP-Werte von Kältemitteln gemäß F-Gase-Verordnung 2024/573

Als CO2-Äquivalent gibt der GWP-Wert das Treibhauspotenzial von Kältemitteln an. (Abb. © bancha/stock.adobe.com)

Heute (11. März 2024) jährt sich zum ersten Mal der Geltungsbeginn der F-Gase-Verordnung EU 2024/573. Anlässlich dieses „Jubiläums“ weist cci Wissensportal auf einen Umstand hin, der bislang wenig Beachtung gefunden hat: In der F-Gase-Verordnung sind für Kältemittel GWP-Werte (Global Warming Potential) angegeben, die teils von den bisher gängigerweise verwendeten Werten abweichen. Um zu verstehen, warum das so ist, muss man wissen, wer die GWP-Werte bestimmt – und wie das geschieht.

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Zuständig für Vorschläge bezüglich des Treibhauspotenzials von Kältemitteln ist der oft als „Weltklimarat“ bezeichnete Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC). Dabei handelt es sich um eine Institution der Vereinten Nationen. Im Auftrag des IPCC tragen Fachleute weltweit regelmäßig den aktuellen Kenntnisstand zum Klimawandel zusammen und bewerten ihn aus wissenschaftlicher Sicht. Ziel ist, Regierungen auf allen Ebenen mit Information zu versorgen, die sie zur Entwicklung ihrer Klimapolitik nutzen können. „Der IPCC forscht nicht selbst, sondern fasst die Aussagen zehntausender Veröffentlichungen in sogenannten Sachstandsberichten, den IPCC Assessment Reports, und Sonderberichten zusammen und bewertet sie aus wissenschaftlicher Sicht“, heißt es auf der Website der deutschen Koordinierungsstelle des IPCC.

Der eingangs exemplarisch gewählte GWP-Wert 3 von Propan basiert auf dem 4. Sachstandsbericht des IPCC, der in der F-Gase-Verordnung gebrauchte GWP-Wert 0,02 basiert dagegen auf dem 6. Sachstandsbericht des IPCC. Zu den IPCC-Sachstandsberichten heißt es in der Einleitung der F-Gase-Verordnung: „Um die Kohärenz mit den sich aus dem Protokoll (Anm. d. Red.: Montrealer Protokoll von 1987) ergebenden Verpflichtungen zu gewährleisten, sollten das

  • Treibhauspotenzial von HFKW (teilfluorierte Kohlenwasserstoffe) auf der Grundlage des Vierten Sachstandsberichts des IPCC als das Treibhauspotenzial eines Kilogramms eines Gases bezogen auf einen Zeitraum von 100 Jahren gegenüber dem entsprechenden Potenzial eines Kilogramms CO2 berechnet werden.
  • Für andere fluorierte Treibhausgase sollte der Sechste Sachstandsbericht des IPCC verwendet werden.“

Zwar ist Propan als Kohlenwasserstoff nicht per se Gegenstand der F-Gase-Verordnung, in deren Anhang VI sind aber auch die GWP-Werte nicht fluorierter Stoffe zur Berechnung des GWP von Gemischen gelistet – und das gemäß 6. Sachstandsbericht des IPCC, der für Propan besagten GWP-Wert von 0,02 vorsieht.

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