Aktuelle Vorschriften und Gesetzesänderungen bei Flucht- und Rettungsplänen und Sicherheitskennzeichnung
Abbildung 1: Flucht- und Rettungsplan nach ASR A2.3 [4], Deutsches Patent- und Markenamt, Dokumenten-Referenz-Nummer (DRN): 20150812101980100DE, Design: stefanbuddesiegel. Veraltete Pläne sind einfach zum Beispiel an gelben statt blauen Standortmarkierungen zu erkennen.
Unter dem Sammelbegriff Gefahrenabwehrpläne sind Notfallpläne, Räumungspläne, Rettungswegepläne (auch Flucht- und Rettungspläne) zusammengefasst.
Dabei hat jedes Bundesland seine eigenen bauordnungsrechtlichen Anforderungen und Regelwerke für den Umgang, die Notwendigkeit und die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen, ergänzend oder zusätzlich zu den Vorschriften, die sich aus dem Bundesrecht ergeben können.
Artikelnummer: cci50643
Jede Art der Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung oder Bearbeitung, auch auszugsweise, ist nur mit gesonderter Genehmigung der cci Dialog GmbH gestattet.