Küchenumluft widerspricht Richtlinien und Vorschriften bezüglich des Arbeitsschutzes

Durch moderne Reinigungsverfahren ist man heute in der Lage, für die Küchenabluft einen hohen Reinheitsgrad der Küchenabluft zu erreichen. Daher erlaubt die VDI 2052 „Raumlufttechnik – Küchen“ auch die Möglichkeit, Küchenabluft nicht nur über das Dach, sondern auch horizontal auszublasen, „wenn von der Abluft keine schädlichen Umwelteinwirkungen ausgehen.“ Küchengeruch beispielsweise kann so eine „schädliche Umwelteinwirkung“ sein.
Durch die sehr gute Reinigungswirkung der Plasmatechnik wird diese Technik immer häufiger auch bei sogenannten Umlufthauben eingesetzt. Im lüftungstechnischen Sinn handelt es sich um Sekundärluft, die aber umgangssprachlich als Umluft bezeichnet wird. Hier gibt es unzählige Varianten. Durch den steigenden Einsatz im Privatbereich sahen sich einige Unternehmen veranlasst, diese Technik auch für gewerblichen Küchen zu entwickeln und zu installieren, sodass man in der Fachpresse unter anderen Überschriften wie: „Küchenumluftsysteme ersetzen die Abluft“ lesen kann. Hierbei werden allerdings die deutschen Richtlinien und Vorschriften bezüglich des Arbeitsschutzes nicht korrekt interpretiert.

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Artikelnummer: cci51816

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