Vor 1988 wurde Asbest aufgrund der guten technischen Eigenschaften bei Brandschutzklappen für verschiedene Bauteile eingesetzt. Neben dem Klappenblatt selbst und den Ventildichtungen bestanden vor allem die Anschlagdichtungen aus einem asbesthaltigen Schaumstoff (Produktname „Litaflex“). Noch heute befinden sich mehrere Millionen asbesthaltige Brandschutzklappen in Lüftungsanlagen.
Über diese können Nutzer durch Freisetzungen von Asbestfasern gesundheitlich belastet werden. Handwerker können bei Baumaßnahmen oder beim Abriss mit Asbestfasern in Kontakt kommen. Manche Prüfdienstleister weigern sich daher, asbesthaltige Brandschutzklappen zu prüfen, aus Sorge, Asbestfasern versehentlich in die Zu- oder Umluft des Lüftungssystems zu bringen und Personen in den Gebäuden dauerhaft zu gefährden.
Wenn die Asbestfasern durch Einatmen in den menschlichen Körper gelangen, können sie Krebserkrankungen auslösen. Nach Bekanntwerden dieser Gesundheitsproblematik hat der Gesetzgeber seit Ende der 1970er Jahre in mehreren Stufen die Anwendung von Asbestprodukten im Bauwesen verboten. Für bestehende Gebäude wurden alle Eigentümer aufgefordert, eine mögliche Sanierungserfordernis aufgrund asbesthaltiger Baustoffe beurteilen zu lassen. Dies erfolgte auf der Grundlage der Asbest-Richtlinie, die entsprechend den Bewertungsergebnissen eine sofortige Sanierung oder eine regelmäßige Neubewertung in Abhängigkeit vom Produktzustand und der Nutzung des Gebäudes vorschreibt.
Artikelnummer: cci74261
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