
Ein Fachbeitrag zu Potenzialen der Abwärmenutzung mit Abluft/Wasser-Wärmepumpen hat unsere Leser beschäftigt, genauso wie stillgelegte Gasanschlüsse, der TGA-Kongress 2025 und der aktuelle Kommentar von Thomas Reuter. Nachfolgend die Leserkommentare zu Meldungen in cci Branchenticker.
In seinem Kommentar „Nicht die beste technische Lösung“ (siehe cci298269) vom 4. Juni ist Thomas Reuter auf seinen früheren Kommentar zu den Aufgaben der neuen Bundesregierung eingegangen. Seinerzeit war er gespannt auf die Pläne der neuen Wirtschaftsministerin hinsichtlich der Energiewende – und voller Hoffnung, dass die Politik auf die besten technischen Lösungen im Sinne der Dekarbonisierung setzen wird.
Dazu meint Olaf Mayer: „Sehr geehrter Herr Reuter, schön dass sie sich die Mühe machen und am GEG 2024 herumschrauben. Einen offiziellen Zwang gibt so nicht, aber der Bürger empfindet das aber so nicht, und ich meine mit Recht. Als Beispiel: Ein Rentner (65 Jahre oder älter) der eine funktionierende Gasheizung hat, die vielleicht circa 10-20 Jahre jung ist, rechnet und denkt hier ganz anders. Der sagt sich: 50.000 € kostet mich der Umstieg und wenn ich den CO2-Preis dagegenrechne, bleibe ich lieber bei meiner jetzigen Heizung. Auch die jüngeren Bürger haben teilweise dieses Schema. Dann kommt noch dazu, dass halt doch viele glauben, dass der Strom nicht ausreichend wäre. Hier sind der Stromanbieter und die Wirtschaft gefordert, sich noch schneller zu bewegen. Das können die leider nicht, weil unser Datenschutz alles immer noch blockiert. Hier muss rigoros etwas mehr getan beziehungsweise abgestellt werden. Das geht durch die ganze Branche durch, ob Autohaus, Handwerker, Stadtverwaltung. Wenn diese Weichen wieder richtig gestellt werden, wird es auch ein neues Bewusstsein geben. Auch die Wirtschaft kann dann anders handeln und das wäre gut. Der Wärmepumpen Einbau ist sehr sinnvoll. Leider haben sich einige wenn nicht sogar viele Firmen nur darauf eingelassen und ihr eigentliches Kerngeschäft zur Seite geschoben. Das Ergebnis beschreiben Sie gerade. Wir haben technische Lösungen, nur sollten wir dabei step by step verfahren. Dafür hätte doch jeder Verständnis und die Qualität der Einbauten würde sich um ein Vielfaches verbessern. Man könnte bestimmt noch mehr darüber nachdenken und schreiben, die Zeit drängt aber und wir sollten endlich einmal mit der Theorie (ist sehr gut) aufhören und das Ganze einfach pragmatischer angehen. Nur so ist es auch möglich, alle Bürger und auch die Wirtschaft in ein Boot zu bekommen, und das GEG 2024 könnte wieder in einer anderen Form weiter für den Bürger da sein. Das ist wohl auch von der Politik gefordert, nur an der Umsetzung muss noch etwas gefeilt werden.“
Rund 200 Teilnehmer haben sich am 21. und 22. Mai zum TGA-Kongress in Berlin getroffen, um sich über technisch-wissenschaftliche, gesellschaftliche und politische Aspekte der Technischen Gebäudeausrüstung auszutauschen. In der Meldung „TGA-Kongress 2025: Blick aufs große Ganze und Impulse für die Zukunft“ (siehe cci298013) vom 26. Mai ist zu lesen, dass Prof. Martin Kriegel, Leiter Hermann-Rietschel-Institut, Technische Universität Berlin, kritische Grußworte für die TGA-Branche parat hatte. „Zu häufig dienen Räume nicht dem Wohlbefinden der Menschen darin“, bemängelte er die Diskrepanz zwischen Expertenmeinung und Nutzerempfinden. Kriegel forderte die Branche zu einem Perspektivwechsel auf: „Der Mensch ist keine Störgröße, sondern muss im Zentrum jeder Planung stehen“. Technik müsse einfach, verständlich und akzeptierbar sein. Seine provokante These: „Die Komplexität muss sinken und die Nutzerakzeptanz muss steigen – notfalls auch auf Kosten der Effizienz.“
Detlef Malinowsky gehen „die Worte von Prof. Kriegel runter wie Öl: ,Technik müsse einfach, verständlich und akzeptabel sein‘ – das ist meiner Meinung nach eine hervorragende Zusammenfassung eines der zentralen Probleme in der TGA-Technik. Ich bin grundsätzlich offen für Innovationen. Aber wenn diese auf einer mangelhaften Basis aufbauen, ist der Erfolg bestenfalls suboptimal – und schlimmstenfalls führt er in die völlig falsche Richtung. Ein Beispiel aus der Praxis: Ich behaupte, die meisten RLT-Anlagen in Deutschland werden geplant, gebaut und einfach eingeschaltet – ohne eine ordentliche lufttechnische Inbetriebnahme. Damit meine ich: Es fehlt häufig an einer vollständigen Einregulierung des Luftsystems. Die Reaktionen? Der Hersteller der Volumenstromregler sagt: ,Mit unseren Komponenten ist das kein Problem.‘ Die MSR-Firma meint: ,Wir regeln doch alles.‘ Der Anlagenbauer erklärt: ,Für die Einregulierung des Luftverteilsystems haben wir keine Leistungsposition und kein Budget.‘ Das Ergebnis? Eine suboptimal arbeitende Anlagen mit unnötig hohem Energieverbrauch. Beschwerden der Nutzer: ,Es ist stickig!‘. ,Es zieht!‘. ,Die Klimaanlage macht mich krank!‘ Und dann wird eine neue, vermeintlich bessere Technik auf den Markt gebracht – die nächste Innovation, die alles besser machen soll. Aber was ist mit dem unglücklichen Kunden? Der hat immer noch das alte Problem. Prof. Kriegel spricht mir hier aus der Seele. Meine Bitte: Lasst uns erst einmal unsere Hausaufgaben machen, bevor wir nach Höherem streben. Denn: Einfach ist manchmal mehr.“
In welchem Umfang kann die Nutzung von Abwärme den Endenergieverbrauch in einem Mehrfamilienhaus verringern? Diese Frage beantwortet ein Fachbeitrag, den Mitarbeiter des Instituts für Technische Gebäudeausrüstung (ITG), Dresden, und der Aereco GmbH, Hofheim, gemeinsam erstellt haben. Der Beitrag „Potenziale der Abwärmenutzung mit Abluft/Wasser-Wärmepumpen und mit Luft/Luft-Wärmerückgewinnung in Wohngebäuden“ (siehe cci293667) vom 22. Mai vergleicht anhand von Simulationsrechnungen Potenziale und Deckungsbeiträge zur Heizwärmeerzeugung und Trinkwassererwärmung, die alternativ beim Verwenden von Abluft als Wärmequelle zum Betrieb einer Abluft/Wasser-Wärmepumpe oder in der Wärmerückgewinnung einer Lüftungsanlage erzielt werden können.
Der Artikel hat den Prüfsachverständigen Hans Christian Sieber auf den Plan gerufen: „Leider schreiben die Verfasser nicht zu der Thematik, dass nach MLüAR (Anmerk. d. Red.: Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie) für Anlagen nach DIN 18017-3 generell keine Wärmerückgewinnung vorgesehen werden darf. Wie verhält sich das nach Ihrer Meinung?“
Die Frage von Herrn Sieber hat cci Branchenticker an das Autorenteam weitergeleitet. Daniel Bentz, einer der Autoren des Fachbeitrags und Leiter des Produktbereichs Abluftwärmenutzung bei Aereco, hat umgehend geantwortet: „Vielen Dank für Ihren Beitrag, Herr Sieber. Aufgrund der Fokussierung auf allgemeine Energiebilanzen von WRG-Systemen haben wir in unserem Beitrag bewusst keine Details zu Brandschutzanforderungen oder ähnlichem genannt. Ich möchte aber gerne den Hinweis nachholen, dass die im Beitrag abgebildeten Schemata unvollständig sind und darin unter anderem keine brandschutztechnisch erforderlichen Komponenten enthalten sind. Die MLüAR in der Fassung vom 29.09.2005, zuletzt geändert durch Beschluss der Fachkommission Bauaufsicht vom 03.09.2020, stellt für Lüftungsanlagen nach DIN 18017-3 auf die Eignung der eingesetzten Absperrvorrichtungen ab. Diese ergibt sich jeweils aus den allgemeinen baurechtlichen Zulassungen durch das DIBt. Die MLüAR sagt zum Begriff der Wärmerückgewinnung in diesem Kontext: ,Bei Wärmerückgewinnungsanlagen ist die Brandübertragung zwischen Abluft und Zuluft durch installationstechnische Maßnahmen (zum Beispiel getrennter Wärmeaustausch über Wärmeträger bei Zu- und Abluftleitungen, Schutz der Zuluftleitung durch Brandschutzklappen mit Rauchauslöseeinrichtungen oder durch Rauchschutzklappen) oder andere geeignete Vorkehrungen auszuschließen.‘ Die Wärmerückgewinnung mittels Wärmepumpen aus monodirektionalen Abluftsystemen von Aereco arbeiten jedoch alle mit dezentralen raumweisen Zuluftlösungen über bedarfsgeregelte Durchlässe in Fenster, Wand oder Rollladenkasten. In solchen Systemen ist die befürchtete Rauchübertragung von Ab- auf Zuluft am Ort der zentralen Wärmerückgewinnung grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Anforderung aus den abZ der DIN 18017-Absperrvorrichtungen ist jedoch durchaus zu berücksichtigen: Bei Stillstand des Ventilators oder im Brandfall muss eine freie Abströmung gewährleistet sein. Dies ist durch Filter und Kühlregister teilweise nicht per se gegeben, weshalb Aereco-Produkte in diesen Fällen integrierte Bypass-Vorrichtungen vorsehen, welche die freie Abströmung im Bedarfsfall gewährleisten. Es gibt also kein Hindernis für den Einsatz von Aereco-Abluftwärmepumpen in Lüftungssystemen nach DIN 18017-3. Es wurden bereits viele hundert Projekte in dieser Kombination umgesetzt. Bei Bedarf können wir zu dieser Thematik gerne entsprechende Sachverständigen-Gutachten zur Verfügung stellen.“
Dies veranlasste Hans Christian Sieber zu weiteren Anmerkungen. Er schreibt: „Sehr geehrter Herr Bentz, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Es ist schade, dass Sie den Artikel nicht mit zusätzlichen Hinweisen ergänzen wollen, aber auch Anlagen nach DIN 18017-3 und DIN 1946-6 bedürfen der Einhaltung der Vorschriften oder eher der Schutzzielbetrachtung auch über den Brandschutz hinaus. Wir sind derzeit in der Fachwelt mit Prozessen konfrontiert in denen die Fachkundigen eher gering über die Tragweite ihrer Planung im Klaren sind, und es damit zu erheblichen Gerichtsstreits kommt, da wesentliche Hinweise an den Nutzer und Betreiber nicht vorhanden waren. Insofern sehe ich es als meine Aufgabe an auf einige Dinge hinzuweisen, die ich später auch so vor Gericht darstellen werde.
– Der Punkt 7 der MLüAR 2020 ist als zulässige Abweichung zu den allgemeinen Vorgaben der Lüftungsanlagen anzusehen, mit besonderen Einschränkungen, die wenn nicht zutreffend dazu führen, dass bestimmte Produkte nach den Regeln der MVVTB 2025-1 für Lüftung im Anhang 14 Punkt 6 Lüftung zu bewerten sind!
– Diese Anlagen nach DIN 18017-3 gelten nach MLüAR 2020 für Nutzungseinheiten mit nicht mehr als 200 m2 Fläche und wenn der Querschnitt der luftführenden Hauptleitung max. 2.000 cm2 beträgt und eine vollständige Inspektion und Reinigung erfolgen kann, (…) (Anmerk. d. Red.: Den Kommentar von Hr. Sieber finden Sie in voller Länge unter dem Artikel, cci293667).
– Die sonstigen Anforderungen an die Anlagen nach DIN 18017-3 sind nicht alle in der MLüAR sondern über die Verwendung in Anlagen der DIN 18017-3 in den Verwendbarkeitsnachweisen der Hersteller festgelegt.
Wenn also die Anwendungsbedingungen nicht mehr zutreffen, gelten die Verwendbarkeitsnachweise der Hersteller nicht mehr.Übergeordnetes Schutzziel des DiBt war, die einfachere Konstruktion anstelle der EN 1366 und dass der Querschnitt oben offen bleibt. Dies ist mit Bauteilen wie Filter etc. nicht immer gewährleistet. Der von Ihnen zitierte Satz als der MLüAR gilt nur für alle Lüftungsanlagen und schränkt bei Anlagen nach DIN 18017-3 nicht ein, dass die dort verwendet werden dürfen, das sagt wiederum nur der Verwendbarkeitsnachweis der Brandschutzklappe. Nicht geklärt ist, wie Sie mit dem ALDs die Forderung der MLüAR in Punkt 5.1.2 immer sicherstellen können, da Mündungen auch Außenluftmündungen beinhalten. Hier ist der Fachplaner gefordert!“
Darauf antwortete Daniel Bentz wiederum: „Vielen Dank für Ihre Hinweise, Herr Sieber. Es ist sicher wertvoll, das Bewusstsein für das Thema Brandschutz allgemein und im Speziellen zu schärfen. Wir tun dies unter anderem im Rahmen unserer kostenlosen Web-Seminare, in Produktkatalogen oder im Rahmen der persönlichen Projektbetreuung. Zu einzelnen Themen haben wir auch in Zusammenarbeit mit externen Sachverständigen entsprechende Handreichungen und Gutachten anfertigen lassen, die wir unseren Kunden gerne zur Verfügung stellen.“
Wie werden die Kosten gerecht verteilt, wenn der Gasnetz-Anschluss zugunsten einer umweltfreundlichen Einzelheizung weichen muss? Die Meldung „Wer zahlt, wenn der Gasanschluss stillgelegt wird?“ (siehe cci296032) vom 7. Mai stellt das vom BWP beauftragte Gutachten vor, das hier erhebliche Regelungslücken und Risiken nicht nur für Verbraucher, sondern auch für Netzbetreiber sieht.
Dazu meint Dietmar Rossbruch: „Ich kann mir eine andere Lösung vorstellen: Durch den Wechsel auf eine Wärmepumpe wird der Stromverbrauch signifikant ansteigen. Der Stromanbieter profitiert davon. Warum kann man die Kosten der Stilllegung des Gasanschlusses nicht auf den Stromanbieter umlegen? Er wird doch über Jahre am verkauften Strom verdienen. In einigen Städten ist das sogar der gleiche Anbieter. Ich halte diesen Ansatz für sehr pragmatisch und unkompliziert.“
Dem stimmt Olaf Mayer zu: „Das sehe ich genau wie Dietmar Rossbruch. Wenn die Netzgelder wieder ins Spiel kommen, zahlt das Bund, d.h. der Steuerzahler. Die Stromanbieter könnten jetzt zeigen ob sie auch Klima wollen. Ich komme immer mehr zu dem Entschluss, das wir immer noch vieles neu Schreiben müssen, damit wir glauben, wir hätten was neues ausgedacht. Es fehlt immer noch der Einfache pragmatische Weg der zum Ziel führt. Jeder muss hier Federn lassen.“
Mitglieder von cci Wissensportal können Artikel direkt kommentieren. Nichtmitglieder können uns ihre Anmerkungen zusenden (redaktion@cci-dialog.de). Bei per E-Mail eingesendeten Kommentaren setzen wir Ihr Einverständnis zur Veröffentlichung voraus. Vielen Dank! Schreiben Sie uns gerne.
Lesen Sie die obigen Kommentare in voller Länge unter den jeweiligen Artikeln.
Übrigens: Unter dem Reiter „Kommentare“ stellt die Redaktion chronologisch alle Kommentierungen und die dazugehörigen verlinkten Beiträge online – übersichtlich und auf einen Blick erfassbar.
cci298452
Jede Art der Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung oder Bearbeitung, auch auszugsweise, ist nur mit gesonderter Genehmigung der cci Dialog GmbH gestattet.