Die Frage eines Lesers lautet:
„Ich habe nun schon häufiger gehört und gelesen, dass die Ökodesign-Verordnung für RLT-Geräte für Nichtwohngebäude Mindesteffizienzwerte für Ventilatoren in Höhe von 63 % (2018) vorgibt. Dazu finde ich aber in der Verordnung keine Aussage.“
In der Verordnung steht im Anhang III lediglich eine Forderung für ELA-Geräte (Ein-Richtung-Lüftungsanlagen = Nur-Zuluft- oder Nur-Abluft-Geräte) wie folgt:
Für ELA-Geräte beträgt die Mindestventilatoreneffizienz (inkl. Motor und Steuerung)
Leistung | P ≤ 30 kW | P > 30 kW |
---|---|---|
2018 | 6,2 % • ln(P) + 42 % | 63,1 % |
Sind diese Forderungen auch auf gekoppelte Zu-/Abluft-RLT-Geräte übertragbar?
Auf Anfrage der Redaktion von cci Wissensportal beantwortet diese Frage Dipl.-Ing. Manfred Müller, Rosenberg Ventilatoren GmbH und Vorsitzender der Arbeitsgruppe „Lüftung in Nichtwohngebäuden“ beim europäischen RLT-Geräte- und Ventilatorenverband EVIA
Artikelnummer: cci40889
Jede Art der Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung oder Bearbeitung, auch auszugsweise, ist nur mit gesonderter Genehmigung der cci Dialog GmbH gestattet.