- Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB)
- Gliederung der neuen VV TB
Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wurde in Deutschland die Musterbauordnung (MBO) geändert und die neue Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) eingeführt. Insbesondere die Regelungen zu Bauprodukten und Bauarten sind betroffen. Das neue Regelwerk ist für Hersteller, Planer und Errichter erklärungsbedürftig.
Das System der Verwendung von Bauprodukten und der Anwendung von Bauarten und deren Verwendbarkeits- bzw. Anwendbarkeitsnachweisen ist für alle am Bau Beteiligten seit jeher unübersichtlich und schwer nachvollziehbar. Sich sowohl mit den bauaufsichtlichen Zusammenhängen als auch mit den Systemen, die eingesetzt werden sollen, auseinanderzusetzen, ist aber die Voraussetzung für den richtigen Umgang mit Verwendbarkeitsnachweisen. Sowohl für Planer, Sachverständige, Errichter und Hersteller als auch für die Vertreter der Bauaufsichtsbehörden ist es dringend geboten, sich mit diesem neuen System zu beschäftigen.
Die Novellierung der Musterbauordnung (MBO) sollte das deutsche Bauordnungsrecht an das EuGH-Urteil zur „Vertragsverletzung der Bundesrepublik Deutschland in Bezug auf den freien Warenverkehr von CE-gekennzeichneten Bauprodukten“ vom 16. Oktober 2014 anpassen. Der zentrale Punkt war die Anpassung an das europäische Marktbehinderungsverbot nach Art. 8 Abs. 4 Bauproduktenverordnung (BauPVO, EU 305/2011).
Als Folge wurde in der neuen MBO (E-MBO) zwischen nationalen Bauprodukten und Bauarten sowie europäisch harmonisierten Bauprodukten unterschieden. Und der § 85a E-MBO ist die Grundlage für die normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB). Die VV TB folgt nur teilweise der Systematik der bisherigen Bauregellisten (BRL) und ist in Teilen, insbesondere in der Technischen Regel „Bauaufsichtliche Anforderungen, Zuordnung der Klassen, Verwendung für Bauprodukte, Anwendung von Bauarten“, unübersichtlich aufgebaut.
Artikelnummer: cci50641
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