Leserkommentare: Von Beelzebuben, geschlossenen Schulen und dichten Fenstern

Was kann die Gesundheit unserer Kinder mehr beeinträchtigen – das Stoßlüften bei winterlichen Temperaturen oder ein warmer Klassenraum mit schlechter Raumluftqualität (Abb. © detailblick-foto/stock.adobe.com)

Eine mögliche Kollision von Regeln zur Arbeitsstättenrichtlinie und der momentanen Stoßlüftung in Bildungseinrichtungen: Das beschäftigt unsere Leser. Lesen Sie hier ihre Kommentare zu Meldungen in cci Branchenticker und zu Artikeln in cci Wissensportal.

Drei Kommentare erhielten wir zum Beitrag „Leser helfen Lesern: Arbeitsstättenrichtlinie und Lüften in Schulen und Kitas“ – Artikelnummer cci124756.

Ralph Langholz hat sich mit dem Thema befasst und merkt an: „Die Lüftungsregeln mit 20 minütigem Stoßlüften verstoßen eklatant gegen die ASR A3.5. Auch wenn die Heizflächen und Wärmeerzeuger es schaffen sollten, den Raum zum Beispiel bei den aktuellen Tiefsttemperaturen nach 20 min wieder irgendwie in Richtung 20° C Raumtemperatur zu bringen, folgt ja dann bereits das nächste Lüftungsintervall und die Temperaturen entsprechen nicht mehr den Anforderungen der genannten ASR. Gleichzeitig entstehen bei den aktuell tiefen Außentemperaturen mit trockener, polarer Kaltluft zusätzliche Risiken. Wäre jetzt aktuell die Frage: Treibt man mit dem Intervallllüften den Teufel mit dem Beelzebub aus?“

Martin Törpe hat den Beitrag ebenfalls kommentiert und beschreibt das Dilemma: „Unabhängig davon, ob die beim Lüften entstehenden Zugerscheinungen und niedrigen Temperaturen geltenden Regeln der Technik widersprechen, sollte jedem klar sein, das eine Stoßlüftung mit Temperaturverlust im Raum gesundheitliche Probleme mit sich bringt. Man wird also feststellen – ausreichende Fensterlüftung unter winterlichen Bedingungen führt zu gesundheitlichen Problemen, deshalb müssen Schulen und Kitas weiterhin geschlossen bleiben…“

Peter Rietschel bringt eine wichtige Unterscheidung in die Debatte: „Beim Stoßlüften sind zwei verschiedene Zeiten sorgsam zu unterscheiden. Das eine ist die reine Lüftungsdauer (das heißt: Fenster auf). Für die werden gemäß ASR A3.6 im Sommer mindestens 10 min, im Winter 3 min und in den Übergangszeiten 5 min Lüftungsdauer empfohlen. Dann gibt es als zweite Zeit das Lüftungsintervall, also die Zeit zwischen zwei Lüftungsvorgängen (Fenster zu). Für dieses Intervall wird für Klassenräume nun die Zeit von 20 Minuten empfohlen. Wobei genau genommen ein typischer voll belegter Klassenraum mit dichten Fenstern (180 m³, 30 Personen) auch schon bereits nach ca. 10 Minuten die Pettenkoferzahl in Höhe von 1000 ppm erreichen kann.“

Den vollständigen Wortlaut der Kommentare finden Sie bei den genannten Meldungen. Mitglieder von cci Wissensportal können Artikel direkt kommentieren. Nichtmitglieder können uns ihre Anmerkungen zusenden (redaktion@cci-dialog.de). Schreiben Sie!

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