- DIN EN 1264 Teil 5 – Raumflächenintegrierte Heiz-/Kühlflächen. Wärme- und Kühlleistung
- Der Anwendungsbereich der Norm / Verweise auf weitere technische Regeln
- Verfahren zur Berechnung / Der Prüfbericht
- Anhänge
Raumflächenintegrierte Heiz- und Kühlsysteme mit Wasserdurchströmung. Teil 5: Heiz- und Kühlflächen in Fußböden, Decken und Wänden – Bestimmung der Wärme- und der Kühlleistung
Die nachfolgende Zusammenfassung, Analyse und Kommentierung der Norm wurde für cci Wissensportal von Dr.-Ing. Manfred Stahl erstellt und im August 2020 durchgesehen.
Der Teil 5 der DIN EN 1264 ist weiterhin aktuell. Allerdings sind im Februar 2020 Entwürfe zu allen fünf Teilen der DIN EN 1264 erschienen. (August 2020)
Erscheinung
Januar 2009
Umfang/Kosten
Mitglieder von cci Wissensportal können die 2-seitige Zusammenfassung der Norm für 5,70 € kaufen.
Die DIN EN 11264 Teil 5 hat im Original 12 Seiten und kostet zirka 60 €. Sie kann beim Beuth Verlag bestellt werden (www.beuth.de)
Zielgruppen
TGA-Fachplaner, TGA-Anlagenbauer, Kältetechniker, Kälteanlagenbauer, Architekten, Bauingenieure
Inhalt, Resümee, Bedeutung
Im Kontext zu den weiteren vier Teilen der DIN EN 1264 (siehe unten) behandelt der Teil 5 die Umrechnung von Werten, die im Teil 2 der Norm für das betreffende System bei Anwendung der Fußbodenheizung bestimmt wurden. Das in diesem Teil der Norm beschriebene Berechnungsverfahren ermöglicht die Umrechnung der Berechnungs- und experimentellen Ergebnisse von Teil 2 in Ergebnisse für andere Oberflächenausrichtungen im Raum, also für die Wand- und Deckenheizung sowie für die Anwendung als Kühlflächen (Fußboden-, Decken- und Wandkühlung).
Die folgende Zusammenfassung dient als Orientierungshilfe. Auf Basis der Zusammenfassung kann der Nutzer schnell beurteilen, welche Bedeutung die behandelte technische Regel für seinen beruflichen Alltag hat.
Artikelnummer: cci4729
Jede Art der Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung oder Bearbeitung, auch auszugsweise, ist nur mit gesonderter Genehmigung der cci Dialog GmbH gestattet.