In personenbesetzten Räumen kann die Qualität der Lüftung über die CO2-Konzentration in der Raumluft beurteilt werden. Dazu definiert zum Beispiel die Arbeitsstättenregel ASR 3.6 „Lüftung“ für eine gute, hygienische Raumluftqualität, also für eine ausreichende Versorgung eines Raums mit Außenluft, einen Grenzwert von 1.000 ppm („Pettenkofer-Zahl“).
Der nachfolgende Beitrag basiert auf der Publikation „Möglichkeiten zur Bewertung der Lüftung anhand der CO2-Konzentration“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) von November 2020. Die 12-seitige Publikation wurde von cci Wissensportal im Hinblick auf die wesentlichen Inhalte und Vorgehensweisen nachfolgend zusammengefasst.
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